Pflegebedürftige Menschen, die in Heimen leben, erhalten von der gesetzlichen Pflegeversicherung derzeit höchstens 1.995 Euro monatlich. Unterbringung und Versorgung kosten aber oft das Doppelte. Reichen Einkommen und Vermögen nicht, um diese Lücke zu schließen, springen die Sozialämter ein. Doch vorher nehmen sie die Nachkommen in die Pflicht: Diese müssen Unterhalt für ihre Eltern zahlen – während sie oft noch eigene Kinder großziehen.

Welche finanziellen Belastungen als zumutbar gelten und welche Vermögen unangetastet bleiben, erklärt der Ratgeber „Elternunterhalt“ der Verbraucherzentrale auf 174 Seiten.

Das aktualisierte Taschenbuch erläutert in der 4. Auflage die Rechtsgrundlagen und zeigt anhand anschaulicher Beispiele, wie die Sozialhilfeträger die Leistungsfähigkeit eines Kindes prüfen. Leser lernen, worauf bei den Angaben zu Einkommen, Vermögen, Wohnsituation und Unterhaltspflicht gegenüber den eigenen Kindern zu achten ist. Für Fälle, in denen keine einvernehmliche Lösung gefunden wird, bietet das Buch Ratschläge zu Rechtsstreitigkeiten.

Der Ratgeber (100 % Recyclingpapier) kostet 12,90 Euro und ist in allen Beratungseinrichtungen der Verbraucherzentrale Sachsen erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand wird das Buch auch nach Hause geliefert. Bestellen kann man online oder telefonisch unter 0211-3809.

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