Die Gewerkschaft ver.di hat in der Nacht vom 5. auf den 6. März bundesweit in 225 Krankenhäusern einen Nachtdienst-Check durchgeführt.

„Es war schon erstaunlich, wie groß die Beteiligung am Nachtdienst-Check über unsere drei Länder hinweg war. Die dann erfolgte Auswertung bestätigte unsere Vermutungen, dass sich Pflegekräfte in einem ständigen Dauerstress befinden und dies teilweise verheerende Auswirkungen auf die Patientenversorgung hat”, so das Resümee von Gisela Mende, ver.di Landesbezirksfachbereichsleiterin. „Diese spontane Beteiligungsbereitschaft ist erfreulich, belegt aber auch den von den Beschäftigten wahrgenommenen Handlungsbedarf.” ver.di legte über die Nacht eine erste Auswertung vor. Eine tiefergehende Analyse wird noch vorgenommen.

„In den 25 Krankenhäusern in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sind über 300 Befragungen auf Pflegestationen, Intensivstationen und Bereichen der Patientenaufnahme durchgeführt worden. Aus allen Befragungen wurde deutlich, dass die chronische Überlastung des Pflegepersonals eine zunehmende Gefährdung der Sicherheit der Patienten nach sich zieht. Im Durchschnitt betreuen in den Krankenhäusern der mitteldeutschen Region zwei mit Pflegeaufgaben befasste Mitarbeiter/innen 24 Patienten.”

Ein der Bundesregierung vorliegendes Eckpunktepapier macht auf diesen Notstand aufmerksam, allerdings soll erst ab 2017 eine Aufstockung dieser Engpässe erfolgen. „Wir werden im Rahmen einer ‚Pflegekonferenz‘ Mitte 2015 die Studie einer detaillierten Auswertung unterziehen und die Ergebnisse in die Diskussion einfließen lassen“, so Mende weiter.

Das Grundübel der mangelhaften Patientenversorgung liegt in der Zuweisung der finanziellen Mittel durch die Krankenkassen, die in allen Bereichen begrenzt sind und zur Folge haben, dass die jeweiligen Geschäftsführungen der einzelnen Krankenhäuser eine „Mangelwirtschaft“ betreiben müssen.

ver.di erwartet von der Politik eine erhebliche finanzielle Aufstockung des Pflegeförderprogramms. Dies könne aber nur eine Sofortmaßnahme sein. „Wir brauchen gesetzliche Vorgaben zur Personalausstattung”, stellte  Mende klar: „Es darf nicht sein, dass der Wettbewerb der Krankenhäuser auf Kosten des Personals und der Patientenversorgung geführt wird”.

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