Die Industrie- und Handelskammer zu Leipzig wird in regelmäßigen Abständen um die Benennung ehrenamtlicher Richter bei den Kammern für Handelssachen des Landgerichts Leipzig gebeten. Bewerber, die sich für das Handelsrichteramt interessieren, können bis zum 2. April 2015 eine formlose Anfrage bei der IHK zu Leipzig stellen.

Ansprechpartnerin ist Margitta Poppe (Telefon: 0341 1267-1178, Fax: 0341 1267-1422, E-Mail: poppe@leipzig.ihk.de). Um ehrenamtlicher Handelsrichter zu werden, muss man die deutsche Nationalität besitzen, das 30. Lebensjahr vollendet haben und im Handelsregister eingetragen sein als Geschäftsführer, Kaufmann, Prokurist mit Eigenverantwortlichkeit oder Vorstandsmitglied. Insolvenz- und Schuldnerverzeichnis sowie Führungszeugnis müssen einwandfrei sein.

Die ehrenamtlichen Handelsrichter sind Fachrichter mit Spezialkenntnissen auf dem Gebiet der Unternehmensführung. Sie haben die gleichen Rechte und Pflichten sowie gleiches Stimmrecht wie ein Berufsrichter. Für Handelssachen gibt es bei jedem Landgericht in Deutschland drei Richter: einen Volljuristen als Vorsitzenden und zwei ehrenamtliche Richter aus der Unternehmerschaft. Ziel ist, neben juristischen Kenntnissen auch kaufmännischen Sachverstand und Erfahrungen in die Entscheidung des Gerichts einzubringen.

Erfüllt der Bewerber alle Voraussetzungen, wird er von der IHK zu Leipzig vorgeschlagen. Die Ernennung erfolgt durch das zuständige Landesjustizministerium. Sie ist auf fünf Jahre befristet und kann wiederholt werden.

Das Handelsrichteramt ist ein klassisches Ehrenamt. Verhandlungstermine sind vier- bis zehnmal pro Jahr. Vor jeder Verhandlung gibt es am selben Tag eine Vorbesprechung. Weitere Vor- oder Nachbereitungszeiten entstehen nicht. Fahrtkosten werden auf Antrag ersetzt. Da es sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit handelt, wird keine weitere Aufwandsentschädigung gewährt.

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