Bei der in der vergangenen Woche durchgeführten Komplex-Kontrolle zur Einhaltung der Polizeiverordnung zum Umgang mit Hunden und zur Hundesteuersatzung gab es ein positives Ergebnis. Die überwiegende Mehrzahl der Hundehalter hatte sich an die Vorschriften gehalten.Mit dem Ende der kühleren Jahreszeit hatten die Beschwerden beim Ordnungsamt zu Hundekot und Anleinpflicht im Stadtgebiet deutlich zugenommen. Die Mitarbeiter des Stadtordnungsdienst kontrollierten nun an zwei aufeinanderfolgenden Tagen verstärkt die Einhaltung der Vorschriften zum richtigen Umgang mit Hunden. Im Mittelpunkt standen die Stadtgebiete im Leipziger Norden und Südwesten.

Insgesamt wurden 291 Hundehalter bei dieser Maßnahme kontrolliert sowie in der Folge 22 Bußgeldverfahren eingeleitet und an die Zentrale Bußgeldbehörde übergeben. Bei diesen Verfahren handelte es sich um Verstöße gegen die Anleinpflicht (13), Verstöße gegen die Mitführpflicht der Hundesteuermarke (7) sowie unrichtige Angaben zur Person bzw. Verweigerung der Personalien (2).

Aufgrund des schönen Wetters waren an beiden Tagen viele Hundehalter unterwegs. Die Zahl der festgestellten Verstöße ist gegenüber den Kontrollen im Jahr 2014  leicht gesunken. Nach wie vor ist die Einhaltung der Anleinpflicht das größte Problem. Positiv kann festgestellt werden, dass bei allen Kontrollen Tüten bzw. andere Behältnisses zur Aufnahme von Hundekot vorgezeigt werden konnten.

Bei einer Hundehalterin, die kontrolliert wurde, befand sich bei ihr der eigene, angeleinte Hund und noch ein zweiter Hund ohne Leine und Halsband. Die Dame gab an, dass dieser Hund ihr bereits circa eine Stunde hinterherlief. Versuche, einen Besitzer ausfindig zu machen, scheiterten. Während der Kontrolle durch den Stadtordnungsdienst stellte sich heraus, dass der Hund entlaufen war. Am Ende konnte er jedoch der verantwortlichen Hundehalterin unversehrt übergeben werden.

Die Kontrollen werden in den kommenden Wochen durch das Ordnungsamt fortgesetzt.

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