In den frühen Abendstunden des 13. Januar 2018 gegen 18:40 Uhr wandte sich eine Frau (43) aus der Geschwister-Scholl-Str./Rosenstr. per Notruf an die Polizei und berichtete, ihr Lebenspartner habe sie soeben körperlich attackiert und wünschte Unterstützung, um den 51-Jährigen des gemeinsamen Haushaltes zu verweisen. Daraufhin begaben sich umgehend Streifenbeamte des Polizeireviers Leipzig-Südwest vor Ort, trafen die Anruferin vor dem Wohnhaus an und ließen sich zunächst die Gesamtumstände schildern.

So wurde bekannt, dass der Mann wohl an einer psychischen Erkrankung leiden und (nach seinen vormaligen Äußerungen) über im Haus gelagerte Schusswaffen verfügen soll, welche sie jedoch nie selbst gesehen habe. Die Ausgangsinformationen machten weitere Maßnahmen gegenüber dem 51-Jährigen unumgänglich – gefahrenabwehrrechtlich wie strafprozessual.

Weil zu befürchten stand, er könne diesen Schritten gewalttätig begegnen, wurden weitere Kräfte hinzugerufen, worunter sich auch Spezialisten des Landeskriminalamtes befanden.

Letztlich konnte die Gefahrenlage aber einer friedlichen Klärung zugeführt werden. Entgegen der ersten Annahme hatte sich der 51-Jährige nach der Abstandsaufforderung nicht in das Wohnhaus, sondern in eine unweit gelegene Pizzeria begeben, wo er gegen 22:15 Uhr widerstandslos in Gewahrsam genommen werden konnte.

Er muss sich nunmehr Ermittlungen wegen häuslicher Gewalt (Körperverletzung) stellen, erhielt eine Gefährderansprache und wurde einstweilen des Wohnhauses verwiesen. Zuvor ermöglichte er dort eine Nachschau, die nicht zum Auffinden von Waffen oder Munition führte.

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