Am Sonntagmorgen meldete sich ein Mann bei der Bundespolizei Leipzig um den versuchten Diebstahl seines am Hauptbahnhof abgestellten Fahrrades zu melden. Als er wenige Minuten zuvor sein Rad abschließen wollte, stellte er fest, dass jemand versucht hatte, das Schloss zu knacken.

Die Beamten überprüften das Fahrrad und es stellte sich heraus, dass es im September 2021 gestohlen wurde. Der Mann hatte das Rad in den Onlinemedien erworben und hatte auch keinen Kaufvertrag. Das Fahrrad wurde beschlagnahmt. Die Ermittlungen dauern an.

Gestohlene Räder erkennen

Wer ein gebrauchtes Rad kauft, bei dem sich später herausstellt, dass es gestohlen ist, hat ein Problem. Denn nach deutschem Recht ist es nicht möglich, das Eigentum an einem gestohlenen Objekt zu erwerben. Eigentümer bleibt in solch einem Fall weiterhin der Bestohlene. Wenn sich also der Eigentümer meldet, muss der Käufer das Rad zurückgeben. Er müsste sich dann an den Verkäufer wenden und den Kaufpreis zurückverlangen.

Umso wichtiger ist es, bei Bedarf jederzeit den Verkäufer kontaktieren zu können und Fahrräder nicht anonym zu kaufen. Viele gestohlene Fahrräder sind in der sogenannten INPOL-Sachfahndungsdatei registriert. Die Polizei kann über diese Datei die rechtmäßigen Eigentümer zuordnen.

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar