Am Dienstagvormittag (16.05.2023) wurde ein Mann an der Wache der Bundespolizei im Dresdener Hauptbahnhof vorstellig. Er gab an, dass gegen ihn ein Haftbefehl vorliegt und er sich freiwillig stellen möchte. Die Beamten kamen der Bitte natürlich nach. Eine Überprüfung in den polizeilichen Informationssystemen brachte Gewissheit.

Im Ergebnis wurde der 68-jährige bereits im August 2019 durch das Amtsgericht Essen rechtskräftig zu einer Geldstrafe in Höhe von 500 Euro, wegen Diebstahls, verurteilt. Die Geldstrafe konnte er nicht begleichen. Der Deutsche wurde zur Verbüßung seiner Ersatzfreiheitsstrafe von 50 Tagen in die Justizvollzugsanstalt Dresden eingeliefert.

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