Von Uwe Emmrich-Kießling: Zitat: "Das Förderinstrument, das Sie hier ansprechen, betrifft die Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 46 SGB III. Bei diesen Maßnahmen handelt es sich jedoch nicht um eine "Ausbildung" oder gar "Überlassung", sondern um eine betriebliche Erprobungsphase, welche auf maximal vier Wochen begrenzt ist...

Im Rahmen der Instrumentenreform ab 01. April 2012 wird die Dauer der maximalen Erprobungsphase von vier auf sechs Wochen erhöht. Für die Menschen im Rechtskreis SGB II (Empfänger von Arbeitslosengeld II, betreut vom Jobcenter) wird die mögliche Dauer sogar auf bis zu 12 Wochen erhöht.”

Da werden die Sektkorken bei Amazon knallen! Statt 2-3 Wochen kann man die Leute dann 10 Wochen auf Staats(Steuerzahler-)kosten für sich arbeiten lassen, bevor man sie “leider” rausschmeissen muss. Yippieeh!

Zum Artikel vom 10. April 2012 auf L-IZ.de
Prekäre Jobs in Leipzig – Das Hangeln von Vertrag zu Vertrag: Die Praxis beim Vorzeige-Logistiker Amazon

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