Von C. Schulze: Auf allen Medien wird über die neue unterirdische Zugangsebene berichtet, stets mit dem erstaunten Tenor, dass die letzten Stufen ohne Rolltreppe oder Rampe ausgeführt wurden. Herr K. Riedel fordert sogar die sofortige Schließung. Das ist nicht nur überzogen und widerspricht anderen Vorschriften, sondern auch unnötig so zu reagieren.

Der alte Tunnelzugang ist im Rückbau und bereits unpassierbar, eine Schließung des neuen würde dem Promenaden-Einkaufszentrum den vorgeschriebenen Fluchtweg für das unterste Geschoss nehmen. Das scheidet als Lösung aus.

Die Barrierefreiheit, glasklare Vorschrift aller neuen Bauvorhaben, wird dennoch erfüllt, sonst hätte es keine Baugenehmigung gegeben. Die spannende Frage ist nur, wer oder was barrierefrei angebunden werden muss? Grundsätzlich reicht ein barrierefreier Zugang aus, allen Rollen-abhängigen Menschen wird ein damit verbundener Umweg abverlangt. Erreicht werden müssen:

1. Das Einkaufszentrum
2. Die bisherigen Bahnhofsgleise
3. Der neue Tunnelbahnsteig
4. Die Straßenbahnhaltestelle

Für alle vier Stellen gibt es und wird es barrierefreie Zugänge geben. Die Straßenbahn wird per Fußweg über die Straße erreicht. Ebenso das Einkaufszentrum, welches zu Öffnungszeiten in sich per Lauframpen alle Ebenen anbindet. Über diesen Weg sind auch alle bisherigen Bahnhofsgleise erreichbar. Außerhalb der Öffnungszeiten (sogar über 24h) gibt es einen barrierefreien Zugang mittig vom Taxistand zu den Bahnsteigen (per Aufzug). Damit ist alles wie es bisher war, denn Rolltreppen stellen keine Barrierefreiheit dar, nicht mal einen zulässigen Fluchtweg.

Es muss demnach “nur” überlegt werden, wie man vom neuen S-Bahnsteig (tief) zu den anderen Punkten kommt:

Die oberen Gleise erreicht man per direktem Aufzug im großen Atrium in der Bahnhofshalle. Auf gleichem Wege und dann weiter über die Lauframpen ist das Einkaufszentrum erreichbar. Die Straßenbahn (und Innenstadt) ist über das südliche Kleine Atrium erreichbar, per Aufzug geht es in die neue Unterführung und dann weiter zum Aufzug auf dem Kleinen-Willy-Brandt-Platz. Von dort entweder in die Innenstadt oder über die Straße zur Straßenbahn.

Wenn auch umwegig, so sind die Vorschriften alle eingehalten. Sollte darüber hinaus die Qualität dieser (Um)wege kritisiert werden, so hat sich Herr Riedel dankenswerterweise die große Aufgabe gestellt, selbige an allen Punkten im Öffentlichen Verkehr zu prüfen und einzufordern. Eine Mammutaufgabe angesichts des landesregierungsverursachten Investitionsstaus.

Ganz pragmatisch gesehen ginge es nicht um eine barrierefreie Lösung im Sinne des Gesetzes, sondern um eine Erleichterung etwa durch Schieberillen oder Separierung von Schrägen, damit Kinderwagen oder Rollkoffer erleichtert passieren können.

Zum Gastbeitrag von Konrad Riedel vom 6. August 2013 auf L-IZ.de

Saftige Kritik für die “Verteilerebene”: Barrierefreiheit ist eine Pflicht

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