Zu der heutigen Anhörung des Verfassungs-, Rechts- und Europa-Ausschusses des Sächsischen Landtages zum Entwurf des Gesetzes über den Vollzug der Freiheitsstrafe und des Strafarrests im Freistaat Sachsen erklärt Marko Schiemann, rechtspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion: "Die Anhörung hat ergeben, dass der von der Staatsregierung vorgelegte Gesetzentwurf den Erfordernissen eines modernen Strafvollzuges entspricht.

Wichtigstes Ziel bleibt dabei die Gewährleistung der Inneren Sicherheit. Durch den Strafvollzug soll die Bevölkerung aber nicht nur während der Haftzeit vor Straftaten geschützt werden, sondern auch und gerade nach der Entlassung.

Täglich erreichen uns unzählige Meldungen aus Leipzig, Sachsen und darüber hinaus, die nicht immer gleich oder nie Eingang in den redaktionellen Alltag finden. Dennoch sind es oft genug Hinweise, welche wir den Lesern der “Leipziger Internet Zeitung” in Form eines “Informationsmelders” nicht vorenthalten möchten …

Deshalb muss sich der Strafvollzug neben dem Sühnegedanken auch der Resozialisierung widmen. Die Haftzeit muss daher genutzt werden, um durch gezielte und individuelle Maßnahmen die Gefangenen auf eine möglichst straffreie Zeit nach der Entlassung vorzubereiten. Mit dem Gesetzentwurf wollen wir auch einen starken Opferschutz erreichen. Wir werden jetzt die Vielzahl der Anregungen aus der Anhörung auswerten und prüfen. Der sächsische Strafvollzug wird auch zukünftig kein ?Kuschelvollzug? sein.”

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