Henning Homann, Sprecher für demokratische Kultur und bürgerschaftliches Engagement der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, verlangt Auskunft von der Staatsregierung: Rechtsextreme Netzwerke auch in sächsischen Gefängnissen?

“Laut Medienberichten haben Rechtsextremisten versucht, aus hessischen Justizvollzugsanstalten heraus ein bundesweit tätiges konspiratives Netzwerk aufzubauen. Die hessischen Behörden ermitteln. Diese Ereignisse sollten auch bei uns in Sachsen die Alarmglocken läuten lassen. Denn es gibt Hinweise, dass dieses Netzwerk auch Kontakte zu Mitgliedern der Terrorzelle NSU suchte. Die sächsischen Gefängnisse müssen daher genauer unter die Lupe genommen werden.

Täglich erreichen uns unzählige Meldungen aus Leipzig, Sachsen und darüber hinaus, die nicht immer gleich oder nie Eingang in den redaktionellen Alltag finden. Dennoch sind es oft genug Hinweise, welche wir den Lesern der “Leipziger Internet Zeitung” in Form eines “Informationsmelders” nicht vorenthalten möchten …

Ich werde in der Fragestunde im Sächsischen Landtag in der kommenden Woche von der Staatsregierung Auskunft darüber verlangen, welche Erkenntnisse sie bezüglich der Aktivitäten rechtsextremer Vereine, Gruppierungen und Netzwerke in sächsischen Gefängnissen hat. Ferner will ich wissen, ob es im Zusammenhang mit den Ermittlungen hessischer Behörden gegen das konspirative rechtsextremistische Netzwerk auch in Sachsen Ermittlungen gegeben hat und welche Ergebnisse diese Ermittlungen erbracht haben.

Ich bin gespannt. Denn erst wenn diese Fragen umfassend und zufriedenstellend beantwortet werden, kann geklärt werden, ob die im Verfassungsschutzbericht von 2011 getroffene Einschätzung noch zutrifft, dass die ?Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige? (HNG) über keine Strukturen in Sachsen verfügt, oder eine Nachfolgeorganisation der seit 2011 verbotenen HNG auch in Sachsen ihr Unwesen treibt.

Ich will nicht hoffen, dass rechtsradikale Strukturen in unseren Justizvollzugsanstalten aktiv sind. Sollten dies dennoch der Fall sein, müssen die notwendigen strafrechtlichen und anderweitigen Konsequenzen gezogen werden.”

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