Einen Tag nach der Landtagsdebatte zum Vergabegesetz-Entwurf der Opposition vermeldet die "Sächsische Zeitung": "Handwerker fordern Nachbesserung zum Vergabegesetz" - der CDU/FDP-Koalition. Dazu erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der Fraktion Die Linke im Sächsischen Landtag, Karl-Friedrich Zais: Die Einführung eines Mindestlohnes sichert den fachlich fundierten Unternehmen Schutz vor Billiganbietern, während durch das sächsische Vergabegesetz in den Kommunen fast ausnahmslos der Billigste, meist durch Niedriglöhne über Subunternehmen, zum Zuge kommt.

Das seit 10. April in Kraft getretene Vergabegesetz der Koalition hat hier erneut keinen Riegel vorgeschoben. Entgegen der Behauptung von CDU und FDP, ein modernes Vergabegesetz, wie von der Opposition vorgeschlagen, sei nicht nötig, erklären Handwerksbetriebe ihre prinzipielle Bereitschaft, Branchenmindestlöhne verbindlich durchzusetzen.

Täglich erreichen uns unzählige Meldungen aus Leipzig, Sachsen und darüber hinaus, die nicht immer gleich oder nie Eingang in den redaktionellen Alltag finden. Dennoch sind es oft genug Hinweise, welche wir den Lesern der “Leipziger Internet Zeitung” in Form eines “Informationsmelders” nicht vorenthalten möchten …

Als Teilnehmer der Diskussion mit den Handwerkern sage ich: Einen fairen Wettbewerb in Sachsen sichern, Pfusch durch Billiganbieter vermeiden, das kann man nur durch klare Kriterien der Wirtschaftlichkeit im Gesetz erreichen, und die stehen nur im Gesetz von LINKEN, der SPD und Grünen. Die Forderung der Handwerker nach Transparenz unterstütze ich ausdrücklich. Mit dem auftragsbezogenen Vergabebericht werde ich auch als Stadtrat von Chemnitz den Nachweis mit erbringen, dass “billig oft teurer kommt”.

Sachsen ist mit Bayern das letzte Land, das sich der Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns bzw. einer Tariftreueregelung bei der öffentlichen Auftragsvergabe verweigert. Diese Position wird die nächsten zwei Wahljahre nicht überleben.

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