Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 219 "Wohngebiet am Heidegraben" als planungsrechtliche Grundlage für die Errichtung von Ein- und Zweifamilienhäusern in Lützschena soll erneut ausgelegt werden. Die Größe des Gesamtgebietes beträgt rund 12,5 ha, wovon lediglich 2,8 ha als Baufläche festgesetzt werden. Im Ergebnis der Beteiligungen hatten sich wesentliche Änderungen ergeben. Im Juli steht der entsprechende Beschluss auf der Tagesordnung der Ratsversammlung.

Das Plangebiet wird begrenzt durch die Hallesche Straße und die Straßenbahntrasse sowie durch vorhandene Grünstrukturen und bebaute Grundstücke. Es besteht aus vorwiegend landwirtschaftlich genutzten bzw. naturnahen Freiflächen. Der derzeit im Bau befindliche Heidegraben teilt das Plangebiet auf seiner gesamten Länge von 450 Metern in Nord-Süd-Richtung. Er soll künftig das Niederschlagswasser aus dem erweiterten Porsche-Werk aufnehmen.
Die erneute Auslegung des Entwurfes des B-Planes Nr. 219 wird auch erforderlich, weil das Baurecht auf den in städtischem Eigentum befindlichen Flächen westlich des Heidegrabens zurückgenommen wurde. Hier wird zukünftig eine Waldfläche entstehen.

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