Die Bürgschaftsbank Sachsen GmbH (BBS) hat den Bürgschaftshöchstbetrag für Kreditnehmereinheiten von 1,25 Millionen Euro auf zwei Millionen Euro erhöht. Dadurch ist es für kleine und mittlere Unternehmen in Sachsen ab sofort möglich, bei einer Verbürgungsquote von 80 Prozent, Investitionskredite von 2,5 Millionen Euro und bei einer Verbürgungsquote von 60 Prozent, Betriebsmittellinien von 3,33 Millionen Euro durch Ausfallbürgschaften der BBS abzusichern.

Dazu erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Frank Heidan: “Für viele kleinere und mittlere Unternehmen bedeuten die neuen Konditionen der Bürgschaftsbank mehr finanzielle Sicherheit und Wettbewerbsfähigkeit. Dringend notwendige Investitionen können jetzt schneller getätigt werden. Gerade für die Firmen in Sachsen sind diese Bürgschaften enorm wichtig, weil sie in der Regel über weniger Eigenkapital verfügen. Investitionen in neue Technologien und Produktinnovationen sind aber enorm wichtig, um im globalen Wettbewerb mithalten zu können. Ich hoffe, dass die Unternehmen jetzt von der neuen Regelung regen Gebrauch machen.

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Die Erhöhung des Bürgschaftshöchstbetrages war vor allem auch deshalb möglich, weil der Freistaat weitere Rückbürgschaften gewährt. Damit hat sich die Arbeit der Koalitionsfraktionen und der Staatsregierung in den vergangenen Wochen und Monaten für die sächsische Wirtschaft ausgezahlt.”

Mehr zum neuen Programm der Bürgschaftsbank Sachsen GmbH im Internet unter:
www.bbs-sachsen.de/aktuelles

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