Justizminister Dr. Jürgen Martens hat heute in Dresden die Justiz- und der Strafverfolgungsstatistik (I) für das Jahr 2012 vorgestellt. "Der schnelle Rechtsschutz in durchweg hoher Qualität ist weiterhin ein Markenzeichen der sächsischen Justiz. Die Sächsische Justiz leistet gute Arbeit. Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern danke ich für ihren engagierten Einsatz. Mein besonderer Dank gilt auch den Schöffen und Ehrenamtlichen Richtern für ihre geleistete Arbeit."

I. Personal und Geschäftsanfall bei den sächsischen Gerichten und Staatsanwaltschaften

An den sächsischen Gerichten und Staatsanwaltschaften waren zum Stichtag 1. Januar 2013 insgesamt 5.132 Bedienstete (II) tätig. Davon waren 987 Richter und 325 Staatsanwälte. Die Frauenquote beläuft sich bei Richtern und Staatsanwälten auf 39,8 %.

Ordentliche Gerichtsbarkeit

An den sächsischen Amtsgerichten ist seit 2007 ein stetiger Rückgang der Verfahrenszahlen in Zivilsachen (Eingänge 2010: 50.224; 2011: 49.671; 2012: 48.093) zu verzeichnen. Auch die Strafsachen, die 2011 etwas angestiegen waren, sind im vergangenen Jahr nahezu auf das Niveau von 2010 gesunken (Eingänge 2010: 41.630; 2011: 42.264; 2012: 41.794).

Ein allgemeiner Rückgang der Verfahren zeigt sich auch weiter bei den erstinstanzlichen Zivilsachen (Eingänge 2010: 13.523; 2011: 13.240; 2012: 12.595) an den Landgerichten. Die erstinstanzlichen Strafsachen sind gegenüber dem Vorjahr kaum angestiegen (Eingänge 2010: 563; 2011: 640; 2012: 644). Der Geschäftsanfall des Oberlandesgerichts Dresden zeigt bei den Berufungen in Zivilsachen (Eingänge 2010: 2.059; 2011: 2.067; 2012: 2.138) und bei den Revisionen in Strafsachen (Eingänge 2010: 329; 2011: 347; 2012: 358) einen leichten Anstieg. Die Familiensachen sind nach einem deutlichen Anstieg im Jahr 2011 nur noch leicht gestiegen (Eingänge 2010: 1.005; 2011: 1.364; 2012: 1.377).

Fachgerichtsbarkeiten

Die langfristige Entwicklung der Verfahren vor den Arbeitsgerichten zeigt insgesamt einen rückläufigen Trend seit 1997, trotz eines Anstiegs im Jahr 2012 (Eingänge 2010: 19.203; 2011: 18.155; 2012: 18.594). Auch die Verfahrenseingänge an den Sozialgerichten sind im letzten Jahr nach einem leichten Rückgang im Jahr 2011 wieder angestiegen (Eingänge 2010: 37.452; 2011: 36.724; 2012: 37.928). Die Anzahl der Verfahren vor den Verwaltungsgerichten ist gegenüber den Vorjahren weiter gesunken (Eingänge 2010: 7.350; 2011: 7.292; 2012: 6.889). Die Anzahl der Eingänge beim Sächsischen Finanzgericht blieb im vergangenen Jahr nahezu unverändert (Eingänge 2010: 2.064; 2011: 1.958; 2012: 1.955).

Die Anzahl der Ermittlungsverfahren bei den sächsischen Staatsanwaltschaften ist weiter leicht gestiegen. Im Jahr 2012 waren 218.173 Neueingänge zu verzeichnen (Eingänge 2010: 211.796; 2011: 213.420).

Weitere Zahlen zum Geschäftsanfall der sächsischen Gerichte und Staatsanwaltschaften sowie nähere Informationen zum gesamten Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa enthält das Faltblatt “Zahlen und Fakten”.

II. Strafverfolgungsstatistik 2012

Justizminister Dr. Jürgen Martens: “Wir beobachten weiter eine rückläufige Tendenz bei der Anzahl der Verurteilten wegen Gewaltstraftaten, insbesondere Körperverletzungen, und bei Raubdelikten.”

Täglich erreichen uns unzählige Meldungen aus Leipzig, Sachsen und darüber hinaus, die nicht immer gleich oder nie Eingang in den redaktionellen Alltag finden. Dennoch sind es oft genug Mitteilungen und Informationen, welche wir den Lesern der “Leipziger Internet Zeitung” nicht vorenthalten möchten und im Ressort “Melder” veröffentlichen …

Die Anzahl der verurteilten Personen im Freistaat Sachsen ist im Jahr 2012 weiter gesunken. Insgesamt wurden 42.330 Personen wegen einer Straftat von einem sächsischen Gericht verurteilt. Langfristig zeigt sich damit ein Rückgang seit 2003 (55.859) um 24,2 %, lediglich im Jahr 2011 war ein geringer Anstieg zu verzeichnen (2011: 43.762; 2010: 42.802). Die Verurteilungsquote liegt in den vergangenen Jahren beinahe unverändert bei 79,2 %. Die Anzahl der Frauen unter den Verurteilten ist in den vergangenen Jahren nahezu konstant (2012: 8.644; 2011: 8.899; 2010: 8.255). Der rückläufige Trend der Gesamtzahl der Verurteilten ist auf eine gesunkene Anzahl verurteilter Männer zurückzuführen.

Die Heranwachsenden in der Altersgruppe von 18 – 21 Jahren können je nach ihrer Entwicklung nach allgemeinem oder Jugendstrafrecht verurteilt werden. Im Verfahren wird geprüft, ob der Straftäter im Hinblick auf die Tat einem Jugendlichen gleichzusetzen ist. Im vergangenen Jahr wurden 3.344 Personen dieser Altersgruppe in Sachsen verurteilt. Dabei wurde bei 48,6 % Jugendstrafrecht angewandt.

Die größte Anzahl an Personen wurde auch im Jahr 2012 wegen Vermögens- und Eigentumsdelikten verurteilt (insgesamt 21.783). Auf diese Deliktgruppe entfallen 51,5 % der Verurteilten. Darunter sind 8.026 Verurteilte wegen Diebstahls und Unterschlagung, 501 wegen Raub und Erpressung; weitere 13.256 Verurteilungen entfallen auf andere Vermögens- und Eigentumsdelikte, dazu zählen bspw. Betrug, Untreue und Urkundenfälschung.

20,0 % der Verurteilten mussten sich wegen einer Straftat im Straßenverkehr vor Gericht verantworten; in absoluten Zahlen entspricht das 8.486 Personen. Hier zeigt sich in den vergangenen Jahren ein leichter Rückgang der Delikte (2011: 8.530, 2010: 8.945).

Bei den Straftaten gegen die Person (III) ist im Vergleich zu den Vorjahren weiterhin ein Rückgang zu verzeichnen. Seit 2008 ist die Anzahl um 19,6 % gesunken. Die Anzahl beläuft sich in dieser Deliktgruppe im Jahr 2012 auf 5.782 Verurteilte. Auch im Jahr 2012 setzt sich der Trend der letzten Jahre weiter fort, wonach die Verurteilungen wegen Gewaltstraftaten (IV) nach Jugendstrafrecht seit 2008 abgenommen haben (2008: 1.520; 2010: 1.141; 2012: 841).

Bei den Sanktionen nach allgemeinem Strafrecht entfällt wie auch in den letzten Jahren der überwiegende Anteil auf Geldstrafen (84,3 %, dies entspricht einer Anzahl von 33.037 Personen). Gegen 15,7 % der Verurteilten wurden Freiheitsstrafen ausgesprochen (entspricht 6.173 Personen) (V).

Das Jugendstrafrecht sieht aufgrund des Erziehungsgrundsatzes verschiedene Sanktionen für Jugendliche und Heranwachsende vor. Im Jugendstrafrecht wurden überwiegend Zuchtmittel (VI) und Jugendstrafen verhängt. In 61,0 % (1.907 Personen) der Fälle wurden den Verurteilten Zuchtmittel, meist in Form von Arbeitsstunden, auferlegt. Gegen 23,8% der Verurteilten (743 Personen) wurde eine Jugendstrafe verhängt, die in mehr als der Hälfte der Fälle (64 %) zur Bewährung ausgesetzt wurde.

III. Justizvollzug in Sachsen
Im Freistaat Sachsen sind zehn Justizvollzugsanstalten eingerichtet. In den Anstalten standen am 1. Juli 2013 3.706 Haftplätze zur Verfügung (VII). Zum Stichtag 1. Juli 2013 waren insgesamt 3.556 Personen in den 10 sächsischen Justizvollzugsanstalten untergebracht. Dies entspricht einer Auslastungsquote von 95,5 %. Von den untergeberachten Personen waren 73,1 % Strafgefangene, 15,4 % Untersuchungsgefangene, 8,4 % Jugendstrafgefangene, 2,5 % sonstige Gefangene und 0,6 % Sicherungsverwahrte.

(I) Bei der Strafverfolgungsstatistik handelt es sich um eine Personenstatistik, die alle Menschen abbildet, die sich im vergangenen Jahr in Sachsen wegen einer Straftat vor Gericht verantworten mussten und deren Gerichtsverfahren abgeschlossen ist.

(II) Gerundete Vollzeitäquivalente

(III) In dieser Kategorie sind Straftaten im Straßenverkehr nicht erfasst.

(IV) Unter diese Bezeichnung fallen Straftaten gegen die Person, wie bspw. Körperverletzung, Tötungsdelikte und Sexualstraftaten.

(V) Von diesen wurden 66 % zur Bewährung ausgesetzt.

(VI) Unter die Zuchtmittel fallen im Jugendstrafrecht Maßnahmen wie Schadenswiedergutmachung, das Ableisten von Arbeitsstunden oder der Jugendarrest.

(VII) Hinzu kommen 70 Krankenhausplätze in der Justizvollzugsanstalt Leipzig mit Krankenhaus.

Faltblatt Zahlen und Fakten
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