Morgen beginnt am Sächsischen Verfassungsgerichtshof die mündliche Verhandlung über die Rechtmäßigkeit der 2010 beschlossenen Änderungen bei der Finanzierung freier Schulen in Sachsen. Vertreter der Opposition haben unter anderem gegen die Einschränkungen der staatlichen Erstattung des Schulgeldes vor drei Jahren geklagt.

Dazu erklärt der bildungspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Lothar Bienst: “Wir sind uns unserer Verantwortung um die Entwicklung einer vielfältigen sächsischen Bildungslandschaft, den Eltern aber insbesondere den Schülern bewusst. Deshalb bekennt sich CDU-Fraktion seit über 20 Jahren klar zu den freien Schulen in Sachsen und hat als regierungstragende Fraktion immer für eine umfangreiche Förderung gesorgt. Das wird auch weiterhin so bleiben. Gleichzeitig müssen wir aber auch gewährleisten, dass der inzwischen starke Wettbewerb nicht zulasten der Standorte von öffentlichen und den bereits bestehenden freien Schulen geht. Auch aus diesem Grund war es 2010 notwendig, einen Kompromiss bei der Finanzierung der freien Schulen in Sachsen zu finden, der ein gerechtes Nebeneinander von öffentlichen und freien Schulen sichert.

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Insbesondere der Wegfall der Schulgelderstattung war damals schmerzhaft, aber aufgrund der Haushaltslage notwendig. Mit der Regelung, dass Kinder aus einkommensschwachen Familien, die bereits eine freie Schule besucht haben, auch weiterhin die staatliche Erstattung des Schulgeldes bis zum Wechsel der Schulart erhalten, haben wir eine für Schüler, Eltern und Träger vertretbare Lösung gefunden. Heute werden in keinem anderen Bundesland außer in Bayern die Schulgeldkosten für Kinder aus einkommensschwachen Familien übernommen. Auch hier sollte sich Sachsen seiner Verantwortung als Nehmerland bewusst sein und sich die Opposition fragen, warum die Länder in denen Sie in Regierungsverantwortung stehen, ebenfalls kein Schulgeld erstatten. Wir werden nun die Entscheidung des Verfassungsgerichthofes abwarten und danach gegebenenfalls die weitere Verfahrensweise diskutieren. Wir können aber den Schulen, den Schülern und den Eltern zusichern, dass keine freie Schule in Sachsen wegen einer zu geringen Förderung geschlossen werden muss. Denn freie Schulen sind für uns nach wie vor ein wertvoller Bestandteil des Bildungssystems in Sachsen.”

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