Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz informiert zu Beginn der bevorstehenden Pilzsaison in einem aktuellen Faltblatt Verbraucherinnen und Verbraucher zu den wichtigsten Fragen mit Bezug auf frische Kultur- und Wildpilze. Thematisiert werden vor allem die Genusstauglichkeit und Haltbarkeit. Unter anderem wird darauf hingewiesen, dass nur sicher identifizierte Pilze verzehrt werden sollten.

In Zweifelsfällen können die im Freistaat Sachsen tätigen Pilzsachverständigen konsultiert werden. Besteht der Verdacht auf eine Pilzvergiftung, sollte sofort eine Klinik aufgesucht werden. Dabei ist es hilfreich, möglicherweise noch vorhandene Pilzreste mitzunehmen.

Die meisten Komplikationen sind allerdings auf sogenannte “unechte Pilzvergiftungen” zurückzuführen, die durch zu alte, in großen Mengen genossene oder falsch zubereitete Pilze verursacht werden.

Täglich erreichen uns unzählige Meldungen aus Leipzig, Sachsen und darüber hinaus, die nicht immer gleich oder nie Eingang in den redaktionellen Alltag finden. Dennoch sind es oft genug Mitteilungen und Informationen, welche wir den Lesern der “Leipziger Internet Zeitung” nicht vorenthalten möchten und im Ressort “Melder” veröffentlichen …

Da Wildpilze leicht verderbliche Lebensmittel sind, sollten sie nach dem Sammeln oder Kauf umgehend gründlich gereinigt und sofort zubereitet werden. Für Fälle, wo dies nicht möglich ist, gibt das neue Faltblatt Hinweise zur Lagerung und Beurteilungshilfen, ob die Pilze in Abhängigkeit ihres Lagerzustandes noch verzehrt werden können.

Ein kostenloser Bezug ist beim Zentralen Broschürenversand der Sächsischen Staatsregierung, Hammerweg 30, 01127 Dresden, möglich.

Das Faltblatt kann auch online bestellt sowie herunter geladen werden unter
www.publikationen.sachsen.de

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