Angesichts der Situation in Syrien hat sich Deutschland verpflichtet, 5.000 Flüchtlinge aus Syrien aufzunehmen. Davon entfallen nach dem Königsteiner Schlüssel 257 auf Sachsen. Am 11. September 2013 treffen die ersten 109 syrischen Flüchtlinge in Deutschland ein. Aus dieser Gruppe wird eine sechsköpfige Familie in Sachsen untergebracht.

Innenminister Markus Ulbig: “Selbstverständlich hilft auch Sachsen in dieser Situation. Wir werden uns unserer humanitären Verantwortung nicht entziehen. Ich bedanke mich bei allen, die sich dabei engagieren.”

Den betreffenden Personen wird zunächst eine befristete Aufenthaltserlaubnis für 2 Jahre erteilt. Damit sind sie nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nicht leistungsberechtigt. Im Bedarfsfall erhalten sie Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch. Solange ein Bedarfsanspruch besteht, wird die Aufenthaltserlaubnis mit einer wohnsitzbeschränkenden Auflage versehen, d. h. eine Wohnsitznahme ist dann weiterhin nur im zugewiesenen Landkreis in Sachsen möglich.

Nach ihrer Ankunft in Deutschland erfolgt in der Regel eine zweiwöchige Erstaufnahme einschließlich medizinischer Erstversorgung in der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen, Standorte Grenzdurchgangslager Friedland oder Bramsche. Dort wird auch ein erster Orientierungskurs durchgeführt (Tel.: 05504/803-0). Danach werden die Flüchtlinge direkt in die Aufnahmekommunen gebracht. Die Länder werden vom BAMF über die aufzunehmenden Personen bereits im Vorfeld ihrer Ankunft mit Dossiers informiert, damit ihre Unterkunft vorbereitet werden kann. Die Verteilung in die sächsischen Kommunen erfolgt nach Länderproporz.
Die sechsköpfige Familie, die sich unter den ersten nach Deutschland kommenden Flüchtlingen befindet, wird nach bisheriger Planung am 25. September im Landkreis Nordsachsen eintreffen. Gegenwärtig leben im Landkreis Nordsachsen ca. 198.000 Menschen. Die Pressestelle des Landkreises (Herr Bergner) ist unter 03421/7581013 und der Ausländerbeauftragte (Herr Patommel) unter 03421/7581434 telefonisch erreichbar.

Die Unterbringung in den Kommunen erfolgt nicht in den Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber. In Sachsen haben gegenüber dem SMI das Deutsche Rote Kreuz sowie die Evangelische Landeskirche mit ihren Hilfsdiensten ihre ausdrückliche Unterstützungsbereitschaft angeboten.

Die Durchführung des vom BMI am 30. Mai 2013 erlassenen Aufnahmeprogrammes für die Aufnahme der 5.000 Flüchtlinge erfolgt in enger Zusammenarbeit mit UNHCR. Die aufzunehmenden Personen müssen sich im Libanon beim UNHCR oder beim Caritas Libanon registrieren und um einen Platz in dem Aufnahmeprogramm bewerben. Aufgrund der angespannten Lage kommt auch eine Aufnahme aus einem anderen Land der Region in Betracht.

Die Entscheidung über die Aufnahme trifft das BAMF. Eine direkte Bewerbung dort – oder bei sonstigen Regierungsstellen – ist nicht möglich.

In Deutschland lebende Familienangehörige bzw. Verwandte müssen ihr Interesse an einer Aufnahme über ein Webformular des UNHCR Deutschland auf der Internetseite www.unhcr.de/unhcr/in-deutschland/aufnahmeprogramm-syrien/syrien-formular.html bekunden. Das UNHCR Büro in Berlin erteilt hierzu auch telefonische Auskünfte unter der sog. Syrien-Hotline Nummer 030/202 202 21.

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