Sachsen will ein einheitliches und flächendeckendes klinisches Register für die Krebsfrüherkennung einführen und damit die Früherkennung und Heilungserfolge weiter steigern. Einen entsprechenden Antrag der Koalitionsfraktionen von CDU und FDP hat heute der sächsische Landtag einstimmig beschlossen.

Dazu erklärt der stellvertretende Arbeitskreisvorsitzende für Soziales und Verbraucherschutz in der CDU-Landtagsfraktion Oliver Wehner: “Die Diagnose Krebs ist für die betroffenen Patienten und die Angehörige schockierend. Noch immer wird diese Krankheit mit Hoffnungslosigkeit und Unheilbarkeit in Verbindung gebracht. Dennoch gibt es heute viele erfolgreiche Behandlungsmethoden.

Berücksichtigt man, dass die Menschen heute im Durchschnitt viel älter als noch vor 20 Jahren werden, so geht die Krebssterblichkeit in Deutschland seit Jahren zurück. Vor 1980 starben mehr als zwei Drittel aller Krebspatienten an ihrer Krebserkrankung. Heute kann mehr als die Hälfte auf dauerhafte Heilung hoffen. Problematisch ist allerdings die demografisch bedingte Zunahme der Neuerkrankungen. Das Risiko, an Krebs zu erkranken, nimmt mit höherem Alter zu.

Vor diesem Hintergrund wurde auf Bundesebene mit einer Vielzahl von Beteiligten der Nationale Krebsplan initiiert. Zur Umsetzung der darin vorgeschlagenen Maßnahmen wurde im Frühjahr dieses Jahres das Gesetz zur Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung und zur Qualitätssicherung durch klinische Krebsregister vom Bundestag verabschiedet.

In diesem Gesetz spielen Klinische Krebsregister eine wichtige Rolle. Klinische Krebsregister sind fachlich unabhängige Einrichtungen, die alle wichtigen Daten, die im Verlaufe einer Krebserkrankung und ihrer Behandlung anfallen, erfassen. Angefangen bei der Diagnose über jeden einzelnen Behandlungsschritt und die Nachsorge bis hin zu Rückfällen, Überleben und Tod. Die Daten werden den klinischen Krebsregistern von den an der Behandlung beteiligten Leistungserbringern übermittelt. Klinische Krebsregister dienen der Qualitätssicherung in der Versorgung krebskranker Menschen. Ihre Hauptaufgaben bestehen in der Auswertung der übermittelten Daten und der anschließenden Rückmeldung der Auswertungsergebnisse an die Leistungserbringer. Mitarbeiter der klinischen Krebsregister suchen dabei das offene Gespräch mit den Leistungserbringern.

Krebspatienten profitieren von einer bundesweit etablierten und flächendeckenden klinischen Krebsregistrierung, weil sie sicher sein können, dass ihre Behandlung von unabhängigen Fachleuten geprüft wird. Außerdem gibt es einen Qualitätsvergleich zwischen den einzelnen Einrichtungen. Hinzu kommt, dass mit den Daten aus der klinischen Krebsregistrierung die Forschung weitergeführt wird.

Hintergrund: In Sachsen starben 2011 nach Angaben des Statistischen Landesamtes 12 678 Personen an bösartigen Neubildungen (Krebs), 294 mehr als 2010. Damit war im Freistaat die Krebserkrankung – wie auch in den Vorjahren – mit 25,0 Prozent die zweithäufigste Todesursache nach den Sterbefällen durch Erkrankungen des Kreislaufsystems (47,0 Prozent. Bei Männern stiegen die Krebssterbefälle gegenüber dem Vorjahr um 182 Todesfälle an, bei Frauen stiegen sie um 112 Fälle. Die häufigste zum Tode führende Krebsform waren sowohl bei Männern (34,4 Prozent) als auch bei Frauen (35,6 Prozent) bösartige Neubildungen der Verdauungsorgane. Lungenkrebs war für Männer die zweithäufigste tödliche Krebsart (1 604), während es bei Frauen der Brustkrebs (819) war.

In Sachsen gibt es derzeit fünf klinische Krebsregister, die an den regionalen Tumorzentren eingerichtet wurden.

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar