Das Bundesverfassungsgericht hat den Rechtsschutz von Bürgern gestärkt, die wegen großer Bergbauprojekte von Enteignung und Umsiedlung bedroht sind. Bereits im Zulassungsverfahren müssen Behörden künftig auch die privaten Belange betroffener Bürger in einer Gesamtabwägung berücksichtigen und ihnen Klagemöglichkeiten einräumen.

Stephan Kühn, sächsischer Bundestagsabgeordneter erklärt dazu: “Ich begrüße dieses Urteil ausdrücklich, da dadurch die Rechte der Menschen im Schleifer Kirchspiel, die durch die Tagebauerweiterungspläne Nochten II von Umsiedlung und Enteignung bedroht sind, gestärkt werden. Die Bundesregierung muss nun zügig das deutsche Bergrecht dem Urteil anpassen. Von den sächsischen Behörden erwarte ich, dass der gestärkte Rechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger im laufenden Verfahren zu Nochten II berücksichtigt wird. Gerade angesichts des strittigen Bedarfs der Braunkohle für das Allgemeinwohl, ist der Schutz von Eigentum seit heute deutlich höher zu bewerten.”

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