"CDU- und FDP-Fraktion haben mit der heutigen Ablehnung unserer Änderungsanträge zum 'Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen' im Schulausschusses die Chance vertan, dass es tatsächlich zu einer verbesserten Anerkennung im Ausland erworbener Abschlüsse und Qualifikationen kommt", kritisiert Annekathrin Giegengack, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion.

“Bei der Anerkennung der Abschlüsse von Lehrerinnen und Lehrern scheinen sich die CDU- und FDP-Fraktion des dringenden Handlungsbedarfs nach wie vor nicht bewusst zu sein. Die Ablehnung unseres Änderungsvorschlags, den Abschluss von Lehrerinnen und Lehrern anzuerkennen, die nur ein Fach unterrichten können, weil dies die Ausbildung in ihrem Heimatlandes so vorsieht, ist für mich absolut unverständlich”, sagt Giegengack. “Wir können doch nicht einerseits qualifiziertes Potential verzichten und andererseits in Größenordnungen Bewerberinnen und Bewerber ohne eine entsprechende Ausbildung einsetzen.”

In Sachsen existieren über 60 verschiedene Anerkennungsstellen. Im Gesetzentwurf wurden jedoch die den jeweiligen Berufsgruppen zugeordneten Stellen nicht benannt. “Eine unserer Forderungen war, die Beratung für Menschen, die eine Anerkennung ihres Abschlusses anstreben, gesetzlich zu verankern. Nur durch eine Beratungsstelle mit Lotsenfunktion ist sicher, dass Anerkennungsinteressierte bei der richtigen Stelle ankommen – ohne vorher von Pontius zu Pilatus geschickt zu werden”, sagt die Bildungspolitikerin.

“Die Staatsregierung hat mit dem vorgelegten Gesetzentwurf zwar ihre Pflicht erfüllt, einen mit der entsprechenden Bundesregelung übereinstimmenden sowie anderen Bundesländern abgestimmten Gesetzentwurf vorzulegen. Wäre sie ernsthaft an zusätzlichen Fachkräften interessiert gewesen, hätte sie allerdings nicht nur Mindeststandards geregelt.”

“Die zügige Anerkennung von Berufsabschlüssen bietet hier lebenden Migranten eine Lebensperspektive und hilft, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Zudem wird der Staatshaushalt entlastet, weil weniger Transferleistungen gezahlt werden müssen”, bekräftigt Giegengack.

Hintergrund: In den Anerkennungsgesetzen der Stadtstaaten Hamburg und Berlin ist ein Beratungsanspruch gesetzlich verankert. Hamburg unterstützt Anerkennungssuchende darüber hinaus mit einem Stipendium zur Finanzierung von Anpassungsqualifizierungen. Außerdem ist in Hamburg die Möglichkeit der Anerkennung von “Ein-Fach-Lehrern und Lehrerinnen” vorgesehen.

In Sachsen existiert die zu 100 Prozent aus Bundesmitteln finanzierte “Informations- und Beratungsstelle Anerkennung Sachsen” (IBAS). Die Bundesförderung läuft Ende 2014 aus. Im Zeitraum vom Oktober 2011 bis November 2013 wurden in der IBAS 1.164 Personen beraten. Die Anfragezahlen sind seit ca. einem Jahr konstant hoch und liegen bei etwa 50 pro Monat. Das zentral etablierte Angebot der Anerkennungsberatung über die IBAS fügt sich als Fachberatung in die bestehende Bildungs- und Berufsberatungsstruktur Sachsens ein. Ratsuchende wenden sich entweder direkt an die Beratungsstelle, werden von den Jobcentern und Arbeitsagenturen an sie verwiesen oder kommen über andere Bildungs- und Migrationsberatungsstellen. Auch eine über den potenziellen Arbeitgeber initiierte Beratungsanfrage gewinnt an Bedeutung.

Kleine Anfrage: “Einstellungen von Bewerbern ohne abgeschlossene Lehrerausbildung zum Schuljahr 2013/14” (Drs. 5/12874):
www.gruene-fraktion-sachsen.de/8ad51f49.l

Kleine Anfrage: “Fort- und Weiterbildungsangebote für abgeordnete Lehrkräfte” (Drs. 5/12895)
www.gruene-fraktion-sachsen.de/8b3d1f4c.l

“Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen” (Drs. 5/12266)
(Staatsregierung):

www.gruene-fraktion-sachsen.de/6ade1f17.l

Grüner Änderungsantrag:
www.gruene-fraktion-sachsen.de/a29d1cd8.l

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