Am 22. Januar wird der Leipziger Stadtrat über die Rechtmäßigkeit des Bürgerbegehrens zur Privatisierungsbremse entscheiden. In einer Ratsvorlage empfiehlt der Oberbürgermeister die Ablehnung und stützt sich dabei auf angeblich unverrückbare Einwände von Landesdirektion und Innenministerium.

Dazu erklären der Fraktions- und Landesvorsitzende der Linken, Rico Gebhardt, und der Vorsitzende des Stadtverbandes Leipzig der Partei Die Linke, Dr. Volker Külow: Mehr als 25.000 Leipzigerinnen und Leipziger haben mit ihrer Unterschrift bekundet, dass sie für den Erhalt des kommunalen Eigentums sind. Sie wollen nicht hinnehmen, dass aus vermeintlichen Haushaltszwängen das städtische Tafelsilber Schritt für Schritt veräußert wird.

Deshalb wollen sie für den Stadtrat höhere Hürden zu Privatisierungsentscheidungen errichten. Das ist nicht nur legitim, sondern zeugt von der tiefen Sorge der Initiatoren und Unterschriftleistenden des Bürgerbegehrens um die Perspektive und die Erhaltung der Handlungsfähigkeit ihrer Stadt.

Der Leipziger Oberbürgermeister sollte angesichts wachsender Politikverdrossenheit und Wahlmüdigkeit gerade in der Messestadt diese außerparlamentarische Initiative würdigen, anstatt sie durch zweifelhafte Rechtspositionen zu behindern und sich hinter zumal widersprüchlichen Verlautbarungen der Kommunalaufsicht zu verstecken.

Die zeitlich letzte Äußerung des zuständigen Innenministers Markus Ulbig in der Sache findet sich in der Antwort auf eine Anfrage unseres Fraktionskollegen Dr. Dietmar Pellmann vom 30. Dezember vergangenen Jahres (Siehe Landtagsdrucksache 5/13228). Darin stellt der Innenminister ohne Wenn und Aber klar, “dass über die Zulässigkeit des angestrebten Bürgerbegehrens…allein der Stadtrat entscheidet”. Im Übrigen könne die Rechtsaufsichtsbehörde nicht einschätzen, welche Rechtsauffassung sich im Stadtrat durchsetzt.

Die Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens liegt damit im Sinne kommunaler Selbstverwaltung allein beim Leipziger Stadtrat. Die gewählte Interessenvertretung der Leipzigerinnen und Leipziger sollte mit einem positiven Votum nachweisen, dass es ihr um die aktive Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger ernst ist. Das wäre dann ein Signal für ganz Sachsen.

Landtagsdrucksache 5/13228)
http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=13228&dok_art=Drs&leg_per=5&pos_dok=202

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