Zur heute veröffentlichten Einschätzung der sächsischen Krankenhäuser, für Investitionen würden jährlich 240 Mio. Euro benötigt, erklärt die gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke, Kerstin Lauterbach: Kliniken gehören zur Daseinsvorsorge, nicht nur im ländlichen Raum. Über die Absicherung ihrer laufenden Investitionen gab es bisher in jeder Haushaltsdebatte eine ausführliche Diskussion, die stets damit endete, dass die regierungstragenden Fraktionen keine Erhöhung der Investitionen unterstützten.

Seit Jahren fordern wir als Fraktion Die Linke eine solche Aufstockung. Mit der Streichung des Artikels 14 des Gesundheitsstrukturgesetzes fallen auch die Investitionszuschläge der Krankenkassen weg. Damit liegt die Verantwortung für die Krankenhausinvestitionen allein beim Freistaat Sachsen.

Zudem muss eine grundlegende Erweiterung der Krankenhausbedarfsplanung erfolgen. Eine langfristige Kalkulation bis 2030 muss die bisherige Praxis, nur Bestandszahlen und Entwicklungsschritte für die jeweils nächsten drei Jahre aufzuschreiben, ersetzen. Die Ausweisung von Standorten, Bettenzahlen und Fachrichtungen muss durch Kriterien wie Erreichbarkeit und regionale Verteilung von Kliniken ergänzt werden.

Neben den wiederholten Änderungsanträgen zu Haushaltsplanentwürfen hat die Fraktion Die Linkeerst kürzlich einen Antrag eingebracht, der die nun aufgeworfenen Probleme lösen will. Bei seiner Behandlung wird sich zeigen, wie die Fraktionen zur Sicherung der Krankenhauslandschaft im Freistaat stehen.

Der Antrag der Linken:
http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=13523&dok_art=Drs&leg_per=5&pos_dok=201

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