Die freien Schulen in Sachsen sollen über eine Förderrichtlinie 35 Millionen Euro zusätzlich erhalten, bis ein neues Gesetz in Kraft tritt, das den Vorgaben des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes zur Finanzierung der freien Schulen entspricht. Auf diese Übergangslösung einigten sich gestern Abend nach mehreren Verhandlungsrunden Staatsregierung und Vertreter der freien Schulen.

Zudem will Kultusministerin Brunhild Kurth (CDU) die Fördermittel für Ganztagsangebote an sächsischen Schulen zugunsten von Förderschulen und Schulklubs umverteilen, um dem besonderen Bedarf der Förderschulen bei Ganztagsangeboten, etwa durch den Einsatz Ergo- oder Physiotherapeuten, Rechnung zu tragen. Die Schulklubs hätten sich an allen Schulen zum Hort verschiedenster Aktivitäten entwickelt.

Dazu erklärt Norbert Bläsner, bildungspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag: “Die schwarz-gelbe Koalition hat ihr Versprechen eingelöst, schnellstmöglich mit den freien Schulen an einer Übergangslösung zu arbeiten, bis ein neues Gesetz zu freien Schulen in Kraft tritt. Das Verhandlungsergebnis ist ein gutes Zeichen, dass beide Seiten gewillt sind, eine gemeinsame Lösung zu finden. Dies ist ein guter erster Schritt, gemeinsam mit den freien Trägern die Grundlage für ein neues Gesetz zur Finanzierung freier Schulen zu schaffen, das den Vorgaben des Verfassungsgerichts Genüge tut und eine faire Finanzierung sicherstellt.

Ich halte es für falsch, die Mittel für die Finanzierung von Ganztagsangeboten (GTA) an der einen Stelle zu kürzen, um sie an der anderen Stelle zu verstärken. Wir haben die Bedeutung der Ganztagsschulangebote durchaus erkannt: In diesem und dem kommenden Jahr stehen jeweils 22,4 Millionen Euro dafür bereit. Es ist richtig, dass Förderschulen einen höheren Bedarf an GTA-Mitteln haben; wir dürfen aber jetzt kein Gegeneinander verschiedener Schulformen bei der Verteilung der Fördermittel herbeiführen.”

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