Der Europäische Gerichtshof hat heute die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vollständig und rückwirkend aufgehoben. Nach Ansicht der Richter ist die Vorratsdatenspeicherung mit dem Recht auf Privatsphäre nicht zu vereinbaren. Die Europaabgeordnete Cornelia Ernst, Co-Sprecherin der Linken im Europaparlament, freut sich über das Urteil: "Das ist ein klarer Erfolg für die Privatsphäre über Sicherheitswahn und Sammelwut. Das Gericht hat den Kritikern der Vorratsdatenspeicherung in allen Punkten Recht gegeben.

Daran zeigt sich auch, dass sich Engagement und Beharrlichkeit lohnen. Mein Dank und meine Glückwünschen gehen an all die AktivistInnen und KlägerInnen, die dieses Urteil überhaupt erst möglich gemacht haben.

Das Urteil ist auch ein Fortschritt für die Rechtsstaatlichkeit in der EU. Europäische Regelungen, die ungerechtfertigt derart heftige Einschränkungen unserer Grundrechte bedeuten, können von den Richtern nicht nur überprüft und einkassiert werden, sondern es geschieht auch.

Besonders wichtig ist das Urteil aus einem dritten Grund. Es zeigt, dass Grundrechte in der EU nicht einfach ausgehebelt werden können, nur weil eine Richtlinie das Etikett Anti-Terror bekommt. Es ist jetzt an der Zeit, weitere kritische Datensammlungen erneut auf den Prüfstein zu stellen. Das gilt vor allem für so manche Daten im Schengen Informationssystem, den Datenaustausch zwischen Frontex und Europol, den Polizeizugriff auf EURODAC und nicht zuletzt das TFTP-Abkommen und das PNR-Abkommen mit den USA. Der gesamte Rahmen der inneren Sicherheit der EU muss einer umfassenden Überprüfung unterzogen werden und auf eine neue Grundlage gestellt werden, die ehrlich und tatsächlich die Grundrechte achtet. “

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