Am 19. Februar 2011 demonstrierte der Landtagsabgeordnete Falk Neubert (Die Linke) friedlich und gewaltfrei gegen einen geplanten Naziaufmarsch in Dresden. Danach leitete die Staatsanwaltschaft Dresden ein Ermittlungsverfahren gegen ihn ein, das sich jahrelang hinschleppte. Das Amtsgericht verurteilte Neubert schließlich am 28. Mai 2014 wegen angeblicher "Störung von Aufzügen" zu einer Geldstrafe von 1.500 Euro.

In seiner mündlichen Urteilsbegründung unterließ Amtsrichter Frank Ponsold jegliche Auseinandersetzung mit den Argumenten der Verteidigung und schloss sich kurzerhand und begründungslos den Ausführungen der Staatsanwaltschaft an. Am gestrigen Tag hat der Verteidiger von Falk Neubert, Rechtsanwalt André Schollbach, Rechtsmittel gegen das Urteil des Amtsgerichts Dresden eingelegt.

Dazu erklärt Falk Neubert: “Wir werden weiterhin, stellvertretend für die vielen Menschen, die am 19. Februar 2011 friedlich gegen Nazis demonstriert haben, gegen die Kriminalisierung zivilgesellschaftlichen Protestes kämpfen. Das Urteil kann so nicht stehen bleiben.”

Rechtsanwalt André Schollbach erklärt: “Das Amtsgericht Dresden hat jedwede argumentative Auseinandersetzung mit der Sache vermissen lassen. Dem Vorwurf, mein Mandant habe sich mit seinem friedlichen und gewaltfreien Protest strafbar gemacht, treten wir mit Nachdruck und guten rechtlichen Argumenten entgegen. In dieser Sache ist das letzte Wort noch nicht gesprochen.”

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar