Zur Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Feiertagsarbeit bei Amazon Leipzig? (Drucksache 5/14366) erklären die Fragesteller und Leipziger Landtagsabgeordneten Dr. Volker Külow und Dr. Dietmar Pellmann: Nunmehr ist regierungsoffiziell bestätigt worden, dass am Karfreitag und am Ostermontag bei Amazon gearbeitet wurde, obwohl dieses Versandunternehmen für sich keinesfalls Ausnahmetatbestände vom verbindlichen Arbeitszeitgesetz geltend machen kann.

Für eine Ausnahmegenehmigung vom Beschäftigungsverbot an gesetzlichen Feiertagen wären triftige Gründe notwendig gewesen. Diese waren wohl nicht vorhanden, ansonsten hätte der Minister sie anführen müssen. Sicher wollte er nicht offenbaren, dass Amazon durch Arbeitstätigkeit an diesen beiden Feiertagen die Verluste aus vorherigen Streiks zumindest teilweise kompensieren wollte.

Wir sehen uns daher gezwungen, erneut im Landtag nachzufragen, zumal nicht auszuschließen ist, dass der bevorstehende Pfingstmontag bei Amazon auch zum Arbeitstag umgewandelt werden könnte. Denn wiederum dürften die berechtigten Streiks der letzten Tage zu Verlusten geführt haben.

Es kann nicht länger hingenommen werden, mit welcher Arroganz gegenüber Recht und Gesetz hier vorgegangen wird. Allerdings verwundert dies alles bei einem Wirtschaftsminister nicht, der allzu gern Arbeitnehmerschutzrechte noch weiter einschränken würde, wenn er nur könnte.

Hintergrund: Das Arbeitszeitgesetz (§ 13 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. b) erlaubt es der Aufsichtsbehörde ? in diesem Fall der Landesdirektion Sachsen, an bis zu fünf Sonn- und Feiertagen im Jahr? Arbeitnehmer zu beschäftigen, aber nur, wenn besondere Verhältnisse zur Verhütung eines unverhältnismäßigen Schadens dies erfordern. Welche Gründe dies gewesen sein sollen, geht aus der Antwort von Minister Morlok allerdings nicht hervor.

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