Der jahrelange Streit um die Rückgabe von Kunstgegenständen zwischen dem Freistaat Sachsen und den Nachfahren des Hauses Wettin A.L. hat in dieser Woche eine abschließende gütliche Einigung erfahren. Dazu erklärt Prof. Dr. Günther Schneider, Vorsitzender des Arbeitskreises für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien der CDU-Landtagsfraktion: "Ich freue mich sehr über die gefundene Lösung. Damit tritt Rechtsfrieden ein."

“Die gütliche Einigung liegt im Interesse des Freistaates Sachsen. Sie zeugt zum einen von dem fairen Umgang des Freistaates mit bestehenden Restitutionsansprüchen und sie sichert zum anderen den dauerhaften Verbleib kunst- und kulturhistorisch unverzichtbarer Kunstwerke und Kulturgüter im Eigentum des Freistaates. Die abschließende Befriedung unter Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen ist begrüßenswert.”

Anknüpfend an den sogenannten Porzellanvergleich im Jahr 2011 werden die Restitutionsansprüche des Hauses Wettin durch die Zahlung von 4,825 Millionen Euro und durch Herausgabe von 1.312 Buch-Dubletten – Druckwerke, die in den Sammlungen des Freistaates mehrfach vorhanden sind, so dass durch die Herausgabe kein unwiederbringlicher Verlust entsteht – sowie durch die Herausgabe von weiteren elf verzichtbaren Gegenständen aus den Depots der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden abgegolten. Aufgrund der Einigung kann der weit überwiegende Teil der verhandelten Objekte im Eigentum des Freistaates Sachsen verbleiben.

Zum Hintergrund: Eine Einigung war dringend nötig, da Ende dieses Jahres das dem Freistaat Sachsen eingeräumte Nießbrauchsrecht an den zahlreichen in öffentlichen Ausstellungen ausgestellten Gemälden, Skulpturen und anderen Kunstgegenständen abläuft. Die Rückgabeansprüche des früheren sächsischen Königshauses beruhen auf gesetzlicher Grundlage, da nur Kunstgegenstände betroffen sind, die sich bis 1945 im Privateigentum des Hauses Wettin befanden.

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar