Anlässlich des heutigen internationalen Tags gegen Gewalt an Frauen rückt der Spitzenverband der sächsischen Frauenorganisationen die nach wie vor völlig unbefriedigende finanzielle Situation von Frauenschutzeinrichtungen sowie die unzureichende Verfügbarkeit insbesondere im ländlichen Raum in den Fokus.

“In Sachsen gibt es seit Jahren weiße Flecken in der Versorgungslandschaft”, so Susanne Köhler, kürzlich gewählte Vorsitzende des Landesfrauenrats Sachsen: “Der Erzgebirgskreis hält beispielsweise nach wie vor keinerlei Einrichtungen vor. Das ist nicht akzeptabel. Neben diese regionale Unterversorgung tritt die generelle Situation, dass Frauen, die auf rollstuhlgerechten Zugang oder aber auf zusätzliche Unterstützung wegen Hör- bzw. Sehschädigung angewiesen sind, sind, bei der Finanzierung der Frauenschutzeinrichtungen in Sachsen bisher praktisch nicht berücksichtigt wurden.”

Positiv bewertet Köhler daher die Formulierung im aktuellen Koalitionsvertrag für die neue Sächsische Staatsregierung: “Dass die bestehenden Angebote der Frauen- und Kinderschutzhäuser, der Interventionsstellen sowie der Täterberatungsstellen ausgebaut werden müssen, um sie dem tatsächlichen Bedarf anzupassen und bestehende Lücken im Hilfesystem zu schließen. Das flächendeckende Angebot und die Finanzierung von Frauenschutzhäusern und Hilfsangeboten muss über die finanzielle Unterstützung des Landes und der Kommunen sichergestellt werden.” ( Seite 65)

Jetzt muss endlich auch gehandelt werden, so Köhler, die die im Text nur grob geklärte Finanzierung weiterhin kritisch sieht: “In Deutschland gleicht die Finanzierung der Frauenschutzeinrichtungen einem Flickenteppich mit dem Problem, dass die Unterbringung über Kreis- und Landesgrenzen hinweg immer problematisch ist. Gerade für besonders gefährdete Opfer, die einen großen räumlichen Abstand zu ihren Peinigern brauchen.”

Bis auf Schleswig-Holstein verfügt kein weiteres Bundesland über ein Gesetz zur Absicherung der Finanzierung. Damit hängt die personelle und räumliche Ausstattung eines Frauenschutzhauses nach wie vor von den jährlich neu zugestandenen Finanzierungsmitteln der Kommunen, Landkreise und des jeweiligen Bundeslandes ab, so auch in Sachsen. Der Bericht der Bundesregierung zur Situation der Frauenhäuser, Fachberatungsstellen und anderer Unterstützungsangebote für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder von August 2012 zeigt seit nunmehr über zwei Jahren die schon länger bekannten Missstände deutlich auf, dennoch hat sich praktisch nichts bewegt. Erst vor zwei Wochen zeigte ein Fachgespräch des Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages auf, wie wünschenswert eine bundeseinheitliche Lösung wäre: Köhler: “Schließlich ist nicht einzusehen, weshalb das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit regional unterschiedlich gut geschützt ist.”

Information: Der Landesfrauenrat Sachsen e.V. ist seit 1991 der Dachverband der sächsischen Fraueninitiativen und vertritt die gesamte Bandbreite der über 40.000 in politischen, gewerkschaftlichen, kirchlichen, künstlerischen und regionalen Frauenverbänden organisierten sächsischen Frauen. Er versteht sich darüber hinaus als Interessenverband aller Frauen und Mädchen in Sachsen.

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