"Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs, nachdem Zuwanderern die keine Arbeit aufnehmen wollen, Sozialleistungen versagt werden können, ist wenig überraschend und bestätigt schon geltendes Recht", so Petra Zais, migrationspolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Sächsischen Landtag.

“Hervorzuheben ist, dass die Richter das Recht auf Einzelfallprüfung erneut gestärkt haben. Die auch von der CDU populistisch geführte Debatte zum Sozialmissbrauch durch EU-Ausländer in Deutschland hat auch zur Stigmatisierung von Rumänen und Bulgaren beigetragen. Das wird nun hoffentlich ein Ende haben.”

“Der eigentliche Skandal ist aber, dass sächsische Unternehmen ganz anders von den Freizügigkeitsregelungen innerhalb der EU profitieren als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.”

“Ich wünschte mir, dass mit gleicher Vehemenz über einen anderen Missbrauch gesprochen wird: Die Ausbeutung von Rumänen und Bulgaren, die in Sachsen z. B. über Werkverträge in Gießereien zu Hungerlöhnen arbeiten. Im Koalitionsvertrag haben CDU und SPD vereinbart, dass es in Sachsen gleichen Lohn für gleiche Arbeit geben wird. Ich bin gespannt, wann sich dieser Anspruch auch für Werkvertragsarbeiter aus der EU erfüllen wird.”

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar