Im vergangen Jahr hatten Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates und mehrere Sammelunterkünfte in Leipzig auch wegen der Größe der Schlaf- und Aufenthaltsräume den Charakter von Notunterkünften. Deshalb wurden durch das Land und die Kommune in den zurückliegenden Monaten gewaltige Anstrengungen zur Verbesserung der Situation unternommen. Die beiden Blöcke für den Asylbewerberneubaustandort in der Arno-Nitzsche-Straße 37 sollten ursprünglich als Mittelganghäuser gebaut werden.

Entsprechend der Zielstellung von Verwaltung und Stadtrat nach kleinteiligen und über das Stadtgebiet verteilten Asylbewerberunterkünften sollen nunmehr die beiden Wohnblöcke mit zwei bzw. drei Hauseingängen gebaut werden. Auch wenn auf dem Standort 350 Asylbewerber untergebracht werden sollen, so wohnen in jedem Haus nur rund 70. In den Wohnungen mit Aufenthaltsraum und Sanitärbereichen verbessern sich die Wohnbedingungen beträchtlich. Die Linksfraktion hat deshalb der Vorlage und dem Projekt zugestimmt.

Siegfried Schlegel Fraktionsprecher für Stadtentwicklung und Bau und Vorsitzender des städtischen Bauvergabegremiums merkt zu den geführten Diskussionen an, dass nur der Zeitraum für die Erteilung von Genehmigungen zum Bau und der Einrichtung von  Sammelunterkünften für Flüchtlinge und Asylbewerber in Gewerbegebieten bis 2019 befristet ist. Dies erfolgte durch Ergänzungen im Baugesetzbuch und der Baunutzungsveränderung, bezieht sich aber nicht auf deren dauerhafte Nutzung.  Ebenso gilt, dass bei freihändigen Vergaben nicht einfach ein Bieter den Auftrag erhält, sondern möglichst mit mehreren geeigneten Bietern gleichzeitig Verhandlungen für ein wirtschaftliches Angebot geführt werden müssen. Dies ist in der Vergabeordnung für Bauleistungen grundsätzlich geregelt. Die Durchführungsverordnungen des Bundes und der Länder besagen deshalb klarstellend nur, dass für die unverzügliche Schaffung von Flüchtlings- und Asylbewerberunterkünfte diese bestehenden Regelungen anzuwenden sind. Deshalb hatten sich Verwaltung und Bauvergabegremium in Leipzig bereits zuvor darauf verständigt, diese Sonderregelungen anzuwenden.

Die Herausforderungen bei der Aufnahme von Flüchtlingen und der allseitigen Integration von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern sind so groß, dass sie sich nicht für persönliche Profilierungen eignen. Die Bundeskanzlerin, die ja bekanntlich der CDU angehört, hat dies mit ihrem Ausspruch bekundet: „Wir schaffen das.“ Auch an dieser Stelle wurde wiederholt gesagt, dass für uns gilt: „Die Kommunen müssen das schaffen.“

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