„In einem solchen Jahr merkt man auch, dass es keine Selbstverständlichkeit ist, hochwertige heimische Nahrungsmittel zu erschwinglichen Preisen auf dem Teller zu haben.“
Insgesamt 244 Millionen Euro landwirtschaftliche Direktzahlungen erhalten die sächsischen Landwirte in diesen Tagen. Die Zahlungen gliedern sich in die fünf Teilbereiche: Basisprämie, Greeningprämie, Umverteilungsprämie, Junglandwirteprämie und Kleinerzeugerregelung. Sie werden je Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche gezahlt – unabhängig davon, was auf dieser Fläche angebaut wird.
Als Kern der EU-Agrarförderung tragen sie zur Einkommens- und Risikoabsicherung bei. Witterungsextreme, wie die diesjährige Dürre, könnten die Betriebe schnell in wirtschaftliche Schieflage bringen. Dies hätte auch gravierende Folgen für die Versorgung mit Nahrungsmitteln und den ländlichen Raum als Lebens- und Arbeitsort.
Eine Besonderheit ist die Junglandwirteprämie. Diesen befristeten Zuschlag für bis zu 90 Hektar landwirtschaftlich genutzte Fläche können junge Leute erhalten, die einen Betrieb übernehmen oder neu gründen.
„Die Gründung, aber auch Weiterführung landwirtschaftlicher Betriebe ist ein wichtiges Standbein für unseren ländlichen Raum – mit Hinblick auf Arbeitsplätze, Wertschöpfung und regionale Lebensmittel, aber auch mit Blick auf die Lebendigkeit und Attraktivität der ländlichen Regionen“, sagte Staatsminister Schmidt. „Junge Unternehmer bringen zudem manch neue Idee in die Hightech-Branche Landwirtschaft mit. Das ist ein zusätzlicher Gewinn für unsere Innovationsstrategie.“