Ab sofort werden Kinderreisepässe nur noch mit einer Geltungsdauer von einem statt wie bisher sechs Jahren ausgestellt. Ebenso wird für die Ausstellung von Personalausweisen jeweils eine Gebühr von 37 Euro statt bisher 28,80 Euro erhoben. Im Gegenzug fallen keine zusätzlichen Kosten für die Entsperrung bzw. Aktivierung des integrierten Online-Ausweises mehr an (bisher 6 Euro).

Grundlagen für die Änderungen sind das Bundesgesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen sowie die Zweite Verordnung zur Änderung der Passverordnung, der Personalausweisverordnung und der Personalausweisgebührenverordnung. Alle genannten Dienstleistungen können in den Bürgerämtern der Stadt Leipzig erledigt werden.

Für Kinderreisepässe wird die Geltungsdauer von bisher sechs Jahren auf ein Jahr verkürzt. Unverändert bleibt, dass Kinderreisepässe längstens bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres ausgestellt werden können (Gebühr: 13 Euro). Ferner können sie wie gewohnt mehrmals verlängert werden (Gebühr: 6 Euro).

Bei jeder Verlängerung sind sie auch weiterhin mit einem aktuellen Lichtbild zu versehen. Die Beantragung eines sechs Jahre gültigen, biometrietauglichen Passes oder Personalausweises bleibt daneben weiterhin möglich. Kinderreisepässe, die vor dem 1. Januar 2021 beantragt wurden, behalten ihre Gültigkeit von sechs Jahren und werden somit nicht ungültig.

Für die Beantragung eines Personalausweises gibt es neue Gebühren: Personalausweise ermöglichen durch den integrierten Online-Ausweis die bequeme Nutzung digitaler Angebote, für die ein sicherer Identitätsnachweis erforderlich ist. Für das Neusetzen der dafür notwendigen PIN wurde bisher eine Gebühr von sechs Euro erhoben – diese fällt ab sofort weg. Gleichzeitig steigt die Gebühr für die Beantragung eines Personalausweises auf 37 Euro. Bei Antragstellern bis zum 24. Lebensjahr bleibt die bisherige Gebühr von 22,80 Euro bestehen.

Weiterführende Informationen:

https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/ausweise-und-paesse/kinderreisepass/kinderreisepass-node.html

sowie auf https://www.personalausweisportal.de/SharedDocs/kurzmeldungen/Webs/PA/DE/2020/Aenderung_ab_Januar_2021.html.

Sonntag, der 3. Januar 2021: Hurra, der erste Schnee ist da!

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