Der Landkreis Nordsachsen will zum 1. Januar 2022 für die Dauer von fünf Jahren einen ehrenamtlichen Patientenfürsprecher (m/w/d) für die stationären psychiatrischen Einrichtungen in der Region Torgau-Oschatz-Wermsdorf neu bestellen.

Zu betreuen sind das Fachkrankenhaus Hubertusburg und das Wohnheim St. Hubertus des Christlichen Sozialwerkes in Wermsdorf sowie die Außenwohngruppe für chronisch psychisch kranke Menschen der Lebenshilfe in Torgau.

Gesucht wird eine engagierte Persönlichkeit mit Erfahrungen in psychosozialer Begleitung und Betreuung, die in keiner der Einrichtungen arbeitet. Patientenfürsprecher sollen für Wünsche und Beschwerden der Patienten offen sein und stehen für beratende Gespräche zur Verfügung. Sie haben Zugang zu allen Bereichen der Einrichtungen und zu den Patienten.

Bei Bedarf vermitteln sie zwischen Patienten und Mitarbeitern der Einrichtung. Werden erhebliche Mängel bei der Betreuung festgestellt, die nicht in angemessener Frist behoben werden, informieren Patientenfürsprecher die Leitung der Einrichtung, den Träger sowie die Besuchskommission.

Die Rechtsgrundlage für die Bestellung eines Patientenfürsprechers ergibt sich aus dem § 4 Abs. 1 des Sächsischen Gesetzes über die Hilfen und die Unterbringung bei Psychischen Krankheiten (SächsPsychKG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2007 (SächsGVBl. S. 422), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 22. August 2019 (SächsGVBl.). Die Aufwandsentschädigung ergibt sich auf der Basis der Satzung über die Entschädigung von ehrenamtlicher Tätigkeit für den Landkreis Nordsachsen in der aktuellen Fassung.

Bewerbungen können bis Ende des laufenden Jahres an folgende Adresse gerichtet werden: Landratsamt Nordsachsen, Sozialdezernat, Heike Schmidt, 04855 Torgau.

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar