Die Linksfraktion hat unlängst gefordert, den Sächsischen Familienpass attraktiver zu machen (Drucksache 7/8994). Der Pass ermöglicht den kostenlosen Besuch bestimmter Einrichtungen, etwa von Museen, Burgen und Schlössern.

Antragsberechtigt sind Eltern mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern, Alleinerziehende mit mindestens zwei kindergeldberechtigenden Kindern und Eltern mit einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind. Nach den Vorstellungen der Linksfraktion soll der Familienpass bereits ab einem Kind unter 18 Jahren bzw. mit Kindergeldberechtigung im Haushalt genutzt werden können.

Die Koalition hat darauf mit einem eigenen Antrag reagiert (Drucksache 7/9382). Sie will der Staatsregierung allerdings nur einen Prüfauftrag erteilen, wie der Familienpass weiterentwickelt werden kann. Susanne Schaper, Sprecherin der Linksfraktion für Familienpolitik, erklärt:

„Über den Umgang der Koalition mit dem Familienpass kann ich nur den Kopf schütteln. Die Informationen, die sie mit ihrem Antrag begehrt, lassen sich per Anfrage an die Regierung beschaffen – ich habe das als kleine Serviceleistung getan (Drucksache 7/9409). Unabhängig davon ist doch aber klar, dass der Empfängerkreis des Familienpasses ausgeweitet werden muss. Offensichtlich will die Koalition mit ihrem Prüfauftrag Aktivität vortäuschen. Warum setzt sie nicht einfach unsere Vorschläge um?

Wir hatten bereits Anfang Februar beantragt, den Pass bereits ab dem ersten Kind zuzugestehen und eine zentrale Antrags- und Ausgabestelle einzurichten. Auch Angebote von Kommunen, Unternehmen, Vereinen und Einrichtungen sowie Kooperationsvereinbarungen zu den angrenzenden Bundesländern sollen ermöglicht werden. Wenn der Koalition das Thema tatsächlich wichtig ist, dann sollte sie unserem Antrag zustimmen.

Der Bedarf an Erholung und gemeinsamen positiven Erlebnissen ist besonders groß, zumal gerade ärmere Familien Ausgaben im Freizeit- und Erholungsbereich kürzen mussten und müssen. Familienpässe sind ein gutes Mittel, um Familien mit Kindern einen kostengünstigeren oder sogar kostenfreien Zugang zu öffentlichen Einrichtungen und Angeboten insbesondere in der gemeinsamen Familienfreizeit zu verschaffen.“

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