Straßenbauarbeiten am Dr.-Külz-Ring dauern an

Vollsperrung bis voraussichtlich April 2023

Seit Juni 2022 sind die beiden Straßenzüge am Dr.-Külz-Ring, rund um den Busbahnhof, voll gesperrt. Grund dafür ist der Umbau der Bushaltestellen sowie die Erneuerung der Straße und der Ver- und Entsorgungsleitungen.

Die Haltestellen sind ein zentraler Bestandteil des Öffentlichen Personennahverkehrs in Eilenburg und werden zu einem modernen, barrierefreien Haltepunkt umgebaut und städtebaulich aufgewertet. Die Stadt Eilenburg erhält für die Maßnahme Fördermittel vom Zweckverband Nahverkehrsraum Leipzig (ZVNL) und dem Landesamt für Straßenbau und Verkehr sowie von Bund und Freistaat Sachsen im Rahmen der Städtebauförderung.

Wegen Lieferschwierigkeiten, Personalnot und widriger Witterungsverhältnisse sind die Straßenbauarbeiten in Verzug geraten. Die Vollsperrung bleibt deshalb voraussichtlich bis April 2023 bestehen. Der Busverkehr muss daher weiterhin auf Ersatzhaltestellen ausweichen.

Nach Abschluss des Straßenbaus wird die Grünfläche im Innenbereich umgestaltet und ein neuer Brunnen errichtet. Der Künstler-Auftrag für den Brunnen wurde bereits im Oktober 2021 an Christiane Budig aus Halle vergeben. Das Büro Knoblich Landschaftsarchitekten ist mit der Planung betraut. Die neue Brunnenanlage wird im Vergleich zum ehemaligen Brunnen etwas nach Osten verschoben.

Zudem werden wellenförmige Pflasterflächen sowie geschwungene Pflanzflächen über den gesamten Bereich der Grünfläche fortgeführt. Die bauliche Ausführung soll im Sommer beginnen und die Pflanzarbeiten sind im Herbst geplant. Für diese Maßnahme stehen Mittel der Städtebauförderung aus dem Programm „Lebendige Zentren“ zur Verfügung.

Aufstellung mobiler Fluglärmmessstationen in Eilenburg

Der Flughafen Leipzig-Halle beabsichtigt den weiteren Ausbau vorrangig zur Erweiterung der Kapazitäten im Frachtflugverkehr. In diesem Zusammenhang sind die Anflugverfahren zum Flughafen und die Lärmauswirkungen auf die Umgebung auch für Eilenburg von Belang. Die gutachterlichen Betrachtungen weisen derzeit nach, dass Eilenburg nicht von relevantem Fluglärm betroffen ist.

Die subjektive Wahrnehmung in der Bevölkerung, insbesondere nachts, ist eine durchaus andere. Die Stadtverwaltung Eilenburg hat sich deshalb dafür eingesetzt, dass mobile Fluglärmmessstationen in Eilenburg aufgestellt werden, die die reale Lärmauswirkung messen. In diesem Zusammenhang ist kürzlich im Ortsteil Wedelwitz eine Anlage aufgestellt worden, die dort über den Zeitraum von zirka drei Monaten betrieben werden soll. Die Daten können von jedermann live unter https://travislej.topsonic.aero/ eingesehen werden.

Voraussichtlich im April soll eine weitere Station im Stadtteil Berg platziert werden.

Ehemalige Wäscherei am Nordring wird abgerissen

Mitte Januar wurde mit dem Abriss der ehemaligen Wäscherei Wagner und dem dazugehörigen Wohngebäude am Nordring 14 begonnen. Bereits im Sommer letzten Jahres ist das Grundstück an die Stadt Eilenburg übergeben worden. Die Beräumung des Objektes gestaltete sich aufgrund der im Gebäude befindlichen Chemikalien und Gerätschaften als schwierig und langwierig.

Nachdem die Häuser nun leergeräumt wurden, konnte mit dem Abriss angefangen werden. Zunächst erfolgte die Entkernung der Gebäude. Anschließend wurden die Dächer abgetragen, wobei hier der Abbruch nachhaltig erfolgt, da u.a. Dachziegel und einzelne Bauteile durch die Abbruchfirma wiederverwendet werden. Weiterführend werden dann mittels großer Gerätschaften die Gebäudehüllen entfernt.

Perspektivisch befasst sich die Stadtverwaltung Eilenburg mit der Planung der nun vorhandenen Fläche, welche voraussichtlich im kommenden Jahr gestaltet werden soll. Die aufschüttete Fläche wird vorerst nur mit Rasenansaat begrünt, da sich das Erdreich aufgrund der Aufschüttungshöhe erst einmal setzen muss.

Wie kam es zum Abriss? Ein Rückblick…

Frau Cornelia Wagner hat 1992 das Grundstück Nordring 14 von einer privaten Erbengemeinschaft angemietet, um dort einen Wäscherei- und Textilpflegebetrieb zu errichten. 2007 hat die Erbengemeinschaft das Grundstück an die Stadt Eilenburg verkauft, die dadurch in den Mietvertrag eingetreten ist.

Seitdem war die Stadt Eilenburg bestrebt, Frau Wagner ein Alternativgrundstück für die Fortführung ihres Geschäftsbetriebes zu bieten, damit die Umsetzung des Stadtratsbeschlusses zur Vollendung des Grüngürtels im Bereich der Wäscherei Wagner am Nordring 14 umgesetzt werden kann.

Frau Wagner hatte sich stattdessen darum bemüht, das Grundstück von der Stadt zu erwerben. Das hat der Stadtrat jedoch mit Beschluss vom 8. Juni 2020 abgelehnt.

Oberbürgermeister Scheler hatte Frau Wagner, in Abstimmung mit dem Stadtrat, das Angebot unterbreitet, doch bis zum Ende ihrer gewerblichen Tätigkeit zu gleichbleibenden Konditionen Mieterin zu bleiben. Dieses Angebot hat Frau Wagner nicht angenommen.

Schließlich führte genau dieser Umstand zu einem Bürgerentscheid darüber, ob die Stadt das Grundstück Nordring 14 zum Verkehrswert an Frau Wagner verkaufen muss oder nicht. Am 5. Dezember 2021 stimmten die Bürger darüber ab. Mehrheitlich entschieden die Bürger, dass das Grundstück in der Eigentümerschaft der Stadt Eilenburg verbleibt und nicht an Frau Wagner verkauft wird.

Am 23. Juni 2022 erfolgte nunmehr die vollständige Übergabe des Objektes durch Frau Wagner an die Stadt Eilenburg.

Veranstaltungshöhepunkte im Jahr 2023

Händler, Künstler, Gewerbetreibende & Gastronomen gesucht

Auch in diesem Jahr möchte die Stadtverwaltung Eilenburg wieder attraktive und abwechslungsreiche Feste für die Einwohner auf die Beine stellen. Wir wollen unterhaltsame Veranstaltungen schaffen, um gemeinsam zu feiern. Dafür sucht die Stadtverwaltung Eilenburg Vereine, Gastronomen, Caterer, Händler, Künstler und Dienstleister, welche sich auf den Veranstaltungen präsentieren möchten.

Nachfolgende Veranstaltungshöhepunkte gibt es in diesem Jahr.

Tag des Geflügels – 19. März

Am Sonntag, den 19.03.2023 soll der kuriose Feiertag des Geflügels in Eilenburg begangen wer-den. Dabei werden das bekannte Schwimmentenrennen auf dem Mühlgraben und ein Frühlingsmarkt von 09:30 Uhr bis 14:00 Uhr in der Nähe des Zieleinlaufes stattfinden.

Stadtfest Eilenburg – 09. bis 11. Juni

Im Juni wird drei Tage lang das größte Fest der Stadt in Eilenburgs Innenstadt gefeiert. Auf verschiedenen Bühnen gibt es abermals Unterhaltung in den verschiedensten Facetten für Jung und Alt. Ein verkaufsoffener Sonntag ist zudem am 11. Juni geplant.

Herbstfrühling – 15. September

Nach dem erfolgreichen Auftakt im letzten Jahr wird auch in diesem Jahr der Herbstfrühling stattfinden. Am Freitag, den 15.09.2023 wird von 15:00 – 22:00 Uhr auf unterschiedlichen Aktionsflächen spannende Unterhaltung in die Stadt gebracht.

Weihnachtsmarkt – 01. bis 03. Dezember

Erstmalig findet der Weihnachtsmarkt am ersten Adventswochenende in Eilenburgs Innenstadt statt. Eine besinnliche, heimelige Atmosphäre, Lichterglanz und ein abwechslungsreiches Programm locken die Besucher auf den Adventsmarkt. Dazu werden am 03. Dezember (1. Advent) die Geschäfte geöffnet sein.

Jetzt anmelden!

Sie möchten bei einer oder auch mehrerer Veranstaltungen dabei sein und Ihre Produkte anbieten? Die Stadtverwaltung Eilenburg freut sich, wenn Sie mit Ihrem Angebot eine oder mehrere unserer Veranstaltungen bereichern. Wir nehmen ab sofort ganz unverbindliche Anmeldungen auf www.eilenburg.de/freizeit/hoehepunkte an und informieren dann entsprechend zeitnah über das jeweilige Event.

Kontakt:

Stadtverwaltung Eilenburg | Wirtschaftsförderung | Tel.: 03423 652 273 | veranstaltungen@eilenburg.de

Stadtverwaltung ist seit 2023 in bestimmten Bereichen umsatzsteuerpflichtig

Satzungen wurden dahingehend angepasst

Durch grundlegende Änderungen des Umsatzsteuerrechts müssen juristische Personen des öffentlichen Rechts nun marktrelevante privatrechtliche Leistungen nach den gleichen Grundsätzen er-bringen wie andere Marktteilnehmer.

Auch Leistungen, die auf öffentlich-rechtlicher Grundlage (z.B. Satzung und/oder Verwaltungsakt) erbracht werden, jedoch keinem generellen Marktausschluss unterliegen, werden unter bestimmten Voraussetzungen künftig einer Besteuerung unterworfen. Dies regelt das Umsatzsteuergesetz und führt dazu, dass entsprechende Einnahmen der Stadtverwaltung Eilenburg ab 01.01.2023 umsatzsteuerpflichtig werden, da eine Steuerbefreiung ausgeschlossen ist.

Dadurch erhöhen sich einige Preise und Gebühren der Stadtverwaltung bei nachfolgenden Leistungen:

  • Vermietung von Garagen und Fahrradboxen
  • Verpachtung von Grundstücken zur Fahrzeugabstellung
  • Belegung und Bewirtschaftung von Urnengemeinschaftsanlagen auf Friedhöfen
  • Entgelte für freiwillige Leistungen der Feuerwehr
  • Entgelte für Turnhallennutzung
  • Marktrelevante Dienstleistungen für Dritte (z. B. Prüfleistungen, IT-Dienstleistungen)
  • Verkauf von div. Waren (z. B. Eilenburger Box)
  • Konzessionsabgabe

Sitzung des Stadtrates

Alle Einwohner der Stadt Eilenburg sind zur Sitzung des Stadtrates am Montag, dem 06.02.2023, 16:30 Uhr in das Bürgerhaus Eilenburg (Großer Saal), Franz-Mehring-Straße 23 eingeladen.

Vereinsförderung der Stadt Eilenburg für 2023

Alle Eilenburger Vereine werden aufgerufen, eine Vereinsförderung zu beantragen. Anträge zur finanziellen Vereinsförderung für das Jahr 2023 können bis zum 24. Februar 2023 bei der Stadtverwaltung Eilenburg, Fachbereich Ordnung und Soziales, Marktplatz 1, 04838 Eilenburg eingereicht werden.

Der Antrag kann formlos gestellt werden, muss aber folgende Daten enthalten:

1. Anzahl der Mitglieder unter 21 Jahre / Mitglieder über 21 Jahre

2. Name des aktuellen Vorsitzenden mit Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse

3. Aktuelle Bankverbindung (IBAN) des Vereins / der Selbsthilfegruppe

4. Fördersumme

5. Förderzweck

Kriterien der Vereinsförderung sind:

  • Tätigkeit ist ehrenamtlich
  • Eingetragener Verein oder Selbsthilfegruppe
  • der Eilenburger Verein ist in der Stadt Eilenburg oder als Ortsgruppe tätig und erbringt Leistungen für Einwohner der Stadt Eilenburg
  • Vereinsjubiläum ab 10 Jahre des Bestehens in 10-Jahres-Schritten
  • höchste Bewilligungssumme pro Verein sind 2.000 € (bei dieser Form der Förderung); sie bemisst sich nach

o der Höhe der bewilligten Haushaltsmittel für Vereine

o der Größe des Vereins / der Selbsthilfegruppe

o dem Umfang der Vereinstätigkeit

o der Bedeutung der Veranstaltung für die Öffentlichkeit

o eigener Vereinsstätte / Aufwand der Vereinstätigkeit

o soziale Belange / Jugendarbeit

Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass später eingehende Anträge nicht berücksichtigt werden können. Gleichzeitig möchten wir an die Abrechnung entsprechend des Zuwendungsbescheides für das Jahr 2022 erinnern. Rückfragen sind möglich bei Doreen Schwarz, Tel.: 03423/652-159; Mail: d.schwarz@eilenburg.de.

Bürgerbeteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplans „Wohnpark Muldenaue“

Innerhalb des Gebiets des rechtskräftigen Bebauungsplans (B-Plan) „Gewerbegebiet ehemaliges Dermatoid-Werk“ soll eine ca. ca. 5,3 ha große Wohnbaufläche entwickelt werden. Dies hat der Stadtrat bereits im März 2022 be-schlossen. Der genannte rechtskräftige B-Plan wurde nicht umgesetzt.

Für die Entwicklung einer Wohnbaufläche muss ein neuer B-Plan aufgestellt werden, welcher das Überschwemmungsgebiet der Mulde und den Hochwasserschutz sowie die nördlich an-grenzenden naturschutzfachlich wertvollen Be-reiche von Natur und Landschaft berücksichtigt. Zudem müssen Altlastenproblematiken hinsichtlich der geplanten Wohnbebauung geprüft werden.

Mit dem B-Plan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Wohngebäuden und deren Nebenanlagen geschaffen werden. Angedacht sind Einfamilienhausgrundstücke und Mehrgeschosswohnungsbau, welche über neu anzulegende Erschließungsstraßen, ausgehend von der Uferstraße, verkehrstechnisch erschlossen werden sollen.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (Bürgerbeteiligung) in Form einer Informationsveranstaltung findet am Dienstag, den 31.01.2023 um 17.30 Uhr im Ratssaal des Rathauses statt.

Im Rahmen dieser Veranstaltung werden die allgemeinen Ziele der Aufstellung des B-Plans „Wohnpark Muldenaue“ erläutert. Außerdem können alle Interessierten Auskünfte erhalten, Anregungen abgeben beziehungsweise zur Niederschrift vorbringen.

Flüchtlingszustrom: Landkreis schafft vorsorglich neue Unterkünfte

Nordsachsen wappnet sich für den von Bund und Land prognostizierten Flüchtlingszustrom. „Wir müssen in diesem Jahr damit rechnen, dass bis zu 1.500 Asylbewerber neu in unseren Landkreis kommen. Damit würde sich die aktuelle Zahl verdoppeln, und schon jetzt reichen die Kapazitäten kaum“, sagt Nordsachsens Landrat Kai Emanuel.

Bei den Flüchtlingen handle es sich zu 80 Prozent um allein reisende junge Männer, die in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden, Familien hingegen dezentral in Wohnungen. „Die Unterbringung von Asylsuchenden ist eine Pflichtaufgabe des Landkreises. Diese Pflicht erfüllen wir, vor allem auch dank der sehr guten Zusammenarbeit mit unseren Städten und Gemeinden“, betont der Landrat.

Um keine Turnhallen belegen oder Zeltstädte errichten zu müssen, werde jetzt Vorsorge getroffen. So sollen am Schanzberg in Eilenburg und auf dem ehemaligen Muna-Gelände in Strelln bis April für jeweils 100 Menschen temporäre Unterkünfte in modernen Wohncontainern entstehen.

„Wir betrachten das als Zwischenlösung für maximal zwei Jahre, um kurzfristig Asylsuchende menschenwürdig unterbringen und dann weiter verteilen zu können“, sagt Landrat Emanuel. „Dort wird auch niemand sich selbst überlassen, sondern wie bei allen Flüchtlingsunterkünften einen Betreiber samt Betreuungspersonal und einen Wachschutz geben.“

Um die wachsende Zahl an Asylbewerbern beherbergen zu können, hat der Landkreis bereits ehemalige Objekte wie in der Ambrosius-Marthaus-Straße in Oschatz oder die Käthe-Kollwitz-Hütte in Dahlen wieder in Betrieb genommen beziehungsweise die Plätze in bestehenden Unterkünften aufgestockt. Zur kurzfristigen, vorübergehenden Aufnahme von Flüchtlingen sind derzeit außerdem Unterbringungsmöglichkeiten in Laußig, Kursdorf und Repitz im Gespräch. PM: Landratsamt Nordsachsen

Straßensperrungen in der Stadt Eilenburg

Straße Hochhausstr.

Maßnahme abschnittsweise Vollsperrung 3. Bauabschnitt zwischen Haus Nr. 13-21 bis Rosa-Luxemburg-Str.

Zeitraum 06.10.2022 bis 31. März 2023

Grund Straßenausbau

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Straße Dr.–Külz–Ring im Bereich der Haltestellen

Maßnahme Vollsperrung zwischen Bahnhofstr. und Schulstr.

Zeitraum 13.06.2022 bis 28.04.2023

Grund Neubau Haltestellen für ÖPNV, Straßenbau, Gehwegebau und Leitungsbau

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Straße Sprottaer Landstr. Abschnitt zw. August-Bebel-Str. und Ortsausgang Richtung Sprotta

Maßnahme abschnittsweise Vollsperrung 1. BA zwischen August-Bebel-Str. und Zufahrt zu „Hammer“

Zeitraum 01.08.2022 – (Gesamtbauzeit bis Ende Mai 2023)

Grund Wasserleitung- Straßenbau

Die Umleitung wird über Sprotta zur B87 geführt (und zurück). Die Zufahrt zu „Hammer“ und „Autotag“, Wasserskianlage kann nur aus Richtung Sprotta erfolgen.

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Straße Friedrichshöhe

Maßnahme Vollsperrung zwischen Weinbergstraße und Hausnummer 14

Zeitraum 25.01. bis 26.01.2023

Grund Kranstellung

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Straße Kleine Mauerstraße

Maßnahme Vollsperrung zwischen Bernhardistraße und HNR 10

Zeitraum 23. Januar 2023 bis voraussichtlich 24. Februar 2023

Grund Abbrucharbeiten (ehem. Wäscherei Wagner)

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Straße Straße der Jugend

Maßnahme Vollsperrung Höhe HNR 57

Zeitraum 23. Januar 2023 bis 03. Februar 2023

Grund Reparaturarbeiten am Kontrollschacht

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Straße Witrow-Siedlung

Maßnahme Vollsperrung Höhe HNR 39

Zeitraum 06. Februar 2023 bis 17. Februar 2023

Grund Verlegung Hausanschluss

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