Die Regierungschefin und Regierungschefs der ostdeutschen Länder haben bei einer Sonderkonferenz in Berlin mit Bundesverkehrsminister Volker Wissing und dem Beauftragten der Bundesregierung für Ostdeutschland, Carsten Schneider, über den weiteren Ausbau der Verkehrsinfrastruktur beraten.

Dabei betonten sie die besondere Rolle Ostdeutschlands als wichtiges Bindeglied zwischen Ost- und Westeuropa. „Für das weitere Zusammenwachsen Europas – nicht zuletzt nach den geopolitischen Entwicklungen des letzten Jahres – fällt den ostdeutschen Ländern durch ihre Mittellage im Kontinent eine besondere Bedeutung zu“, erklärte die MPK-Ost unter dem Vorsitz von Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer am Freitag. „Im Vergleich zur Anbindung nach Westeuropa ist bei der Straßen- und besonders bei der Schienenanbindung nach Mittel- und Osteuropa jedoch nach wie vor ein erheblicher Nachholbedarf festzustellen.“

Die Investitionen in das Schienennetz in den ostdeutschen Ländern müssten deutlich ausgeweitet werden, zugleich sollten die Schienenverbindungen nach Polen und Tschechien deutlich schneller als derzeit geplant und ausgebaut werden. Die Regierungschefin und Regierungschefs erinnerten in dem Zusammenhang an ihr Treffen mit Bundeskanzler Olaf Scholz von vor einem Jahr und einen entsprechenden Beschluss.

Infrastrukturplanung und -ausbau für gleichwertige Lebensverhältnisse

In einem gemeinsamen Beschluss erklärten die ostdeutschen Länder, um die großen gesellschaftlichen Herausforderungen des Klimawandels, der Energiewende und der digitalen Transformation zu meistern, seien umfassende Investitionen in die öffentliche Infrastruktur notwendig.

Eine attraktive und bedarfsbezogene Verkehrsinfrastruktur und innovative Mobilitätslösungen seien ein entscheidender Standortfaktor für Investoren bei Ansiedlungsentscheidungen und könnten einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten.

Um gleichwertige Lebensverhältnisse auch bei der Verkehrsinfrastruktur zu erreichen, könne ein neuer Bundesverkehrswege- und Mobilitätsplan 2040 ein zentraler Ansatz sein. Aus Sicht der ostdeutschen Länder ist bei der Neudefinition und Neugewichtung der Bedarfskriterien als Entscheidungsgrundlage für die Planung und den Bau auch die Grenz- und Transitlage der ostdeutschen Länder zu den europäischen Nachbarn und die damit einhergehende europäische Bedeutung der Verkehrswege besonders zu berücksichtigen. Die Länder forderten zugleich eine Einbeziehung in die methodischen Vorbereitungen zum neuen Bundesverkehrswege- und Mobilitätsplan 2040.

Weiter hieß es, bei dem durch den Bund vorgelegten Gesetzentwurf zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich sei sicherzustellen, dass bereits vereinbarte und priorisierte Planungs- und Bauvorhaben im Bereich der Verkehrsinfrastruktur unverändert und prioritär weitergeführt und umgesetzt würden.

Die ostdeutschen Länder nannten es außerdem ein wichtiges gemeinsames Anliegen, dass die Schieneninfrastrukturprojekte im Zuge des Strukturwandels nun von der Bahn auch vorangebracht und begonnen werden. Sie betonten auch: „Eine enge Auslegung der Wirtschaftlichkeit bei solchen Projekten berücksichtigt nicht deren gesamtgesellschaftliche Bedeutung.“

Aus Sicht der Regierungschefin und der Regierungschefs der ostdeutschen Länder ist es offenkundig, dass es intensiver gemeinsamer Anstrengungen bedarf, um die bereits bundesgesetzlich festgeschriebenen Infrastruktur-Ausbauziele erreichen zu können. Daher laden die ostdeutschen Länder das Bundesministerium für Digitales und Verkehr zur Mitwirkung in einer noch zu gründenden Arbeitsgruppe ihrer Verkehrsminister (AG-Ost) ein.

Mehr Tempo für mehr Schiene – Verkehrswegebeschleunigung

In einem weiteren Beschluss forderten die ostdeutschen Länder insgesamt mehr Tempo beim Ausbau der Infrastruktur. Langwierige Planungs- und Genehmigungsverfahren bremsten dringend benötigte Projekte aus.

Insbesondere der schnelle Ausbau der Schieneninfrastruktur könne als Wachstumsbeschleuniger dienen. Die Regierungschefin und Regierungschefs der ostdeutschen Länder sprachen sich in dem Zusammenhang für eine Verkürzung des Instanzenzuges bei Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren für Schienenprojekte aus. Dazu soll eine Regelung aus dem Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz von 1991 wieder aufgegriffen werden, mit der bereits in der Vergangenheit gute Erfahrungen gemacht wurden.

Konkret soll zeitlich befristet der Rechtsweg für Klagen gegen Planfeststellungsbeschlüsse auf die erst- und letztinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts beschränkt werden. Gefordert wurde zudem, dass für Schieneninfrastruktur grundsätzlich ein überragendes öffentliches Interesse im Sinne des Klimaschutzes und der Daseinsvorsorge angenommen wird. Die ostdeutschen Länder riefen den Bund auf, konsequent und schnell die gesetzlichen Regelungen zur Beschleunigung langwieriger Verfahren zu schaffen.

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