Zum fünften Mal ruft das Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung (SMJusDEG) Kommunen und zivilgesellschaftliche Träger dazu auf, Fördermittel für lokale Beteiligungsvorhaben über die Förderrichtlinie Bürgerbeteiligung (FRL) zu beantragen. Finanzielle Unterstützung für lokale Beteiligungsvorhaben kann ab sofort und bis zum 15. April dieses Jahres bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) beantragt werden. Weiterführende Informationen unter: https://lsnq.de/foerderung.

Neben der Finanzierung einzelner Partizipationsprojekte können Kommunen im Rahmen der Fördergegenstände „Modellkommune“ oder „Bürgerkommune“ beim Aufbau dauerhafter Prozesse und Strukturen für Bürgerbeteiligung unterstützt werden, zum Beispiel bei der Entwicklung einer kommunalen Beteiligungssatzung.

Ein konstantes Thema seit Inkrafttreten der Förderrichtlinie 2022 ist außerdem die Kinder- und Jugendbeteiligung. An dieses Interesse und den großen Bedarfen in Kommunen, Landkreisen und bei zivilgesellschaftlichen Trägern anknüpfend, findet am 28. Februar 2024 das erste Netzwerktreffen des Erfahrungs- und Beratungsnetzwerks Bürgerbeteiligung Sachsen (EBBS) mit dem Fokus Kinder- und Jugendbeteiligung statt.

Anmeldung unter https://www.beteiligen.sachsen.de

Insbesondere Beiräte, auch von Kindern und Jugendlichen, sind ein beliebtes Instrument der Beteiligung vor Ort und so immer wieder Teil von beantragten und geförderten Projekten der Förderrichtlinie Bürgerbeteiligung.

Informationsveranstaltungen zur Antragstellung

Zur Unterstützung der Antragstellenden bietet das SMJusDEG im Antragszeitraum wieder digitale Informationsveranstaltungen an. Neben einer Einführung zur Förderrichtlinie Bürgerbeteiligung und zum aktuellen Förderaufruf besteht im Verlauf der Veranstaltungen die Möglichkeit, eigene Fragen zu stellen. Um eine Anmeldung unter https://lsnq.de/informationsveranstaltungen wird gebeten.

  • Do, 29.02. 14:30 Uhr,
  • Mo, 11.03. 15:00 Uhr,
  • Di, 26.03. 9:30 Uhr,
  • Mo, 08.04. 11:00 Uhr

Bei größerem Beratungsbedarf gibt es darüber hinaus die Möglichkeit, einen individuellen Termin zu vereinbaren. Das dafür notwendige Anmeldeformular findet sich im Service-Bereich auf https://www.beteiligen.sachsen.de.

Last Call Beteiligungspreis und Restplätze Workshops

Teil der aktuellen Kampagne »Beteiligung und Teilhabe von Bürgerinnen und Bürgern als Teil demokratischer Kultur« sind auch der Sächsische Beteiligungspreis und die Workshop-Reihe zur 22 verschiedenen Themen aus dem Bereich der Bürgerbeteiligung.

Bewerbungen für den Sächsischen Beteiligungspreis sind nur noch bis zum 31. Januar 2024 möglich – in den Kategorien Kinder- und Jugendbeteiligung, Kommunale Beteiligungsvorhaben, Beteiligungsvorhaben von zivilgesellschaftlichen Trägern. Der Preis ist mit insgesamt 36.000 Euro dotiert und soll gut umgesetzten Projekten mehr Sichtbarkeit verleihen und Wertschätzung zum Ausdruck bringen. Auch Projekte, die Fördermittel über die Förderrichtlinie erhalten haben, können ihre Bewerbungen einreichen.

Das Erfahrungs- und Beratungsnetzwerk Bürgerbeteiligung Sachsen (EBBS) bietet ergänzend zur finanziellen Unterstützung durch die Förderrichtlinie des SMJusDEG von Januar bis Juni 2024 kostenlose Workshops an. Die Workshops richten sich an sogenannte Beteiligungsmacher. Hier haben Vertreterinnen und Vertreter aus Kommunen, zivilgesellschaftliche Akteurinnen und Akteure und freie Träger die Möglichkeit, sich zu Methoden und Möglichkeiten, Menschen vor Ort zu beteiligen, weiterzubilden.

Die Workshops befassen sich insbesondere mit Verfahren und Formaten der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie rechtlichen Fragestellungen. Es sind noch Restplätze in Chemnitz, Dresden und Leipzig verfügbar. Anmeldung unter https://www.beteiligen.sachsen.de.

Bilanz/Förderrichtlinie seit 2022

Durch die im Jahr 2022 erlassene Förderrichtlinie Bürgerbeteiligung wurden bereits mehr als 50 Projekte in ganz Sachsen mit einem Gesamtfördervolumen von über 4 Millionen Euro bewilligt. In den vergangenen zwei Jahren wurden innerhalb der vier Förderaufrufe insgesamt 92 Anträge eingereicht. Mehr als die Hälfte aller gestellten Anträge konnte bewilligt werden.

Seit 2022 ist es sowohl zivilgesellschaftlichen Trägern als auch Kommunen möglich, Förderanträge zu stellen. Ziel der Förderrichtlinie ist es, Bürgerbeteiligung in die Breite zu tragen und in allen sächsischen Landkreisen zu verankern und zu verstetigen.

Die Statistik zeigt: Die Anzahl geförderter Kommunen (27) ist gleichauf mit der Anzahl geförderter zivilgesellschaftlicher Träger (27). Die meisten der geförderten Beteiligungsvorhaben werden in den kreisfreien Städten (Chemnitz, Dresden, Leipzig) und in größeren Städten wie Plauen, Hoyerswerda, Görlitz umgesetzt (37 %), sowie in kleineren, ländlicher gelegenen Orten (ebenso 37 %).

Das Interesse und die Umsetzungsstärke von Bürgerbeteiligung ist in den ländlichen Regionen Sachsens genauso stark vertreten wie in den großen Städten. Knapp ein Viertel der geförderten Beteiligungsprojekte findet in sächsischen Mittelstädten wie Löbau, Wurzen, Werdau oder Pirna statt.

Besonders weit vorn, wenn es um Beteiligung geht, sind der Landkreis Görlitz und der Landkreis Leipzig sowie alle kreisfreien Städte. Eine Gesamtübersicht der geförderten Beteiligungsvorhaben in Sachsen gibt es unter https://lsnq.de/foerderprojekte.

Im Rahmen der aktuellen Kampagne „Beteiligung und Teilhabe von Bürgerinnen und Bürgern als Teil demokratischer Kultur“ wurde die Website https://www.beteiligen.sachsen.de ausgebaut und dient jetzt als zentrale Anlaufstelle für alle Belange und Fragen zum Thema Bürgerbeteiligung in Sachsen.

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