Die Grundschul-Besuche in der Flüchtlings-Notunterkunft Löbauer Straße sind vorbei. Roman Schulz, Sprecher der sächsischen Bildungsagentur (SBAL), erklärt, sie seien erfolgreich abgeschlossen worden. "Wegen den massiven öffentlichen, teilweise unsachlichen Diskussionen, Protesten, Kundgebungen und Fackelumzügen hatte sich eine für Grundschüler insgesamt sehr komplizierte Situation ergeben", so Schulz.

Die Astrid-Lindgren-Grundschule hatte organisiert, dass ihre Schulklassen das Heim in der direkten Nachbarschaft besuchten, was auf teils heftigen Protest der Eltern stieß. Eine namenlose Elterninitiative drohte sogar mit Klage. Die SBAL stärkte der Schule den Rücken und setzte die Besuche durch.

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Von rund 260 Kindern insgesamt, gab es in neun Fällen Widersprüche sowie fünf Beschwerdeanrufe. “In einem Fall kam es zur Klage am Verwaltungsgericht wegen Kindeswohlgefährdung”, berichtet Schulz. In diesem Einzelfall hat die Schule vom Besuch des Kindes in der Unterkunft abgesehen. “Dies geschah auf die Bitte des Gerichts hin, ohne dass eine Entscheidung gefallen ist”, betont Schulz. Dass das Gericht die Besuche für unrechtmäßig erklärt habe, sei ein Gerücht, welches derzeit in sozialen Netzwerken kursiere.

“Abschließend kann gesagt werden, dass von den Kindern und Eltern mehrheitlich ein positives Feedback kam, weil durch die Transparenz über die Einrichtung erhebliche Ängste, Befürchtungen sowie Unwissenheit abgebaut werden konnten”, so Schulz. Durch die kindgerechte Art der Besuche sei es nach Auskunft der Schulleitung in der Schule spürbar ruhiger geworden, die benachbarte Unterkunft werde nicht mehr als Belastung empfunden. In den Rundgängen, welche je eine halbe Stunde dauerten, wurden die Essensausgabe, der Speiseraum, eine Unterkunft, ein Aufenthaltsraum, die Teeküche, eine Dusche sowie ein Spielzimmer gezeigt. Die politische Debatte sei nicht aufgegriffen worden. Gespräche mit Bewohnern des Heims soll es nicht gegeben haben.

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