Nicht nur zur Südabkurvung zog der Leipziger Ökolöwe vor Gericht. Der Ökolöwe klagte auch gegen die etwa 20 Hektar Auwaldholzung im Februar 2011. Die Landestalsperrenverwaltung bezog sich damals auf den "Tornadoerlass" des Sächsischen Umweltministeriums und ließ rund 26.000 Bäume entlang der Fließgewässer im Leipziger Auwald abholzen.

Am Mittwoch, 4. Juni, nun verkündete das Verwaltungsgericht Leipzig die Nichtzulässigkeit der Klage. Aber irgendwie kennt der Ökolöwe diese Verhalten sächsischer Richter schon.

Den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Leipzig kommentiert Holger Seidemann, Vorstand des Ökolöwen so: “Zunächst sehen wir der schriftlichen Begründung des Gerichtsbeschlusses entgegen. Wir vom Ökolöwen sind zuversichtlich, dass eine Revision vor dem Oberverwaltungsgericht Erfolg versprechend sein wird.”

Weiter berichtet Seidemann aus der Gerichtsverhandlung: “Das Verfahren war erstaunlich. Der Ökolöwe stellte umfangreiche Beweisanträge zu Umfang und Art der Waldzerstörung und dem stattgefundenen Deichausausbau. Diese wurden vom Verwaltungsgericht abgelehnt. Bisher existierten damit bei den Prozessbeteiligten weder Planungen noch ein Verwaltungsverfahren. Die LTV hat bis heute trotz mehrfachen Antrags der Umweltverbände keine erhellenden Unterlagen herausgegeben. Das Verwaltungsgericht wollte im Verfahren auch keine sehen und entschied damit praktisch ohne Kenntnis des Sachstandes.”

Ein überfordertes Gericht? Oder eines, dass – ganz wie Teile der sächsischen Regierung – im Umweltrecht eher eine Art Kann-Bestimmung sehen? – Seidemann: “Kurios mutete an, dass Teile des Gerichts das Umweltrechtsbehelfsgesetz, das Fachgesetz aus dem der Ökolöwe u. a. sein Klagerecht herleitet, nicht einmal vom Namen her kannten!”

Ein echtes Dejé-vu für die Leipziger Umweltschützer. “Auf den unteren Ebenen der sächsischen Gerichte erleben die anerkannten Naturschutzvereine immer den gleichen Ablauf. Man entscheidet praktisch nie in der Sache und verneint aus verwaltungsrechtlichen Gründen praktisch flächendeckend die Klagebefugnis der Umweltverbände. So herrscht jeweils weiter ein rechtsfreier Raum und amtliche Umweltverstöße können erst nach Ablauf aller gerichtlichen Instanzen festgestellt werden”, stellt Seidemann fest und verweist auf die erfolgreiche Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen kurze Südabkurvung und die Annahme der Revision zum Tornadoerlass vom Oberverwaltungsgericht (www.oekoloewe.de/Auwald_aktuell.html)

“Damit die Natur nicht dauerhaft das Nachsehen hat, bleibt der Ökolöwe am Verfahren dran. Jedes vom Naturschutz gewonnene Urteil bewirkt die Verbesserung des Naturschutzrechtes in ganz Sachsen und darüber hinaus”, sagt Seidemann. “Um auch diese gerichtliche Instanz finanzieren zu können, benötigt der Ökolöwe Spenden. Es wäre ja schade, wenn er aus Kostengründen auf halbem Wege stehen bleiben müsste!”

Nach dem Hochwasserereignis im Januar 2011 hatte die Landestalsperrenverwaltung (LTV) des Freistaates Sachsen auf etwa 23 Kilometern Länge im europäischen Schutzgebiet “Leipziger Auwald” entlang der Ufer rund 20 ha Wald entfernen lassen. Innerhalb von zwei Monaten war ein großer Teil des teilweise sehr alten Baumbestandes gefällt worden. Als Grund für die Maßnahmen gab die LTV damals an – obwohl das Hochwasser vorbei war und zahlreiche Ufer- und Deichabschnitte niemals gefährdet waren – es bestünde pauschal nun an allen Deichen bzw. Ufern Gefahr im Verzug.

Mit diesem Schachzug setzte die LTV das gesetzlich gebotene Verwaltungsverfahren und eine angemessene Beteiligung der staatlich anerkannten Umweltverbände außer Kraft. Diesen wurde lange Zeit von der Stadt Leipzig eine Beteiligung in Aussicht gestellt und nach Beendigung der Rodungs- und Gewässerausbaumaßnahmen dann Ende 2011 verweigert.

Als Folge könnte die LTV nun irgendwo beliebige Ersatzmaßnahmen für den hektarweise gefällten Auwald umsetzen. Die Umweltverbände haben nun keinerlei Mitgestaltungsmöglichkeiten und können falsche oder zu geringe Pflanzungen und Vernässungen nicht nachbessern lassen. Grundsätzlich waren an bestimmten Gewässer- und Deichabschnitten wie der Kleinen Luppe die Holzungen nicht notwendig.

Um für den Auwald einen umfangreichen und zielgenauen Ausgleich zu bewirken, wollte der Ökolöwe nun vor Gericht das richtige Verwaltungsverfahren einklagen. Außerdem ist es dem Verband wichtig, dass in zukünftigen Verfahren wieder das Naturschutzrecht ordnungsgemäß angewendet wird, da sonst irreversible Schäden entstehen.

Spendenkonto des Ökolöwe – Umweltbund Leipzig e.V.: GLS Gemeinschaftsbank eG | IBAN: DE46 4306 0967 0020 4214 00, BIC: GENODEM1GLS, Verwendungszweck: Auwald 9321

http://oekoloewe.de/media/documents/Hochwasserschutz_und_Auenentwicklung_in_Leipzig_2013.pdf
www.oekoloewe.de

So können Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstützen:

Redaktion über einen freien Förderbetrag senden.
oder

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar