Richtig sauer reagierte schon am 26. November Naomi-Pia Witte, Stadträtin der Linksfraktion. Sie hatte ein paar Antworten bekommen von der Stadtverwaltung - und durfte nicht drüber reden. Und dann gab es auch endlich - von 43 Stadträten beantragt - die Einsicht in die Unterlagen zum Fall "Herrenlose Häuser". Aber auch das mit einer saftigen Geheimhaltungserklärung.

Die Stadträte durften nun – wie per Hausmitteilung vom 26. Oktober 2012 zugesichert – Akteneinsicht in die Akten der “herrenlosen Häuser” und in die “Liste des Rechnungsprüfungsamtes” nehmen.

Doch vor der Einsicht in die Akten erfolgt die Verpflichtung auf den Datenschutz, in diesem Falle durch den Datenschutzbeauftragten der Stadt Leipzig persönlich. Die Stadträte müssen dabei drei Schriftstücke unterschreiben, wobei sie nach dem Verpflichtungsgesetz und auf das Datengeheimnis verpflichtet werden und “Rechtliche Hinweise zur Akteneinsicht und zur Verpflichtung auf das Datengeheimnis und nach dem Verpflichtungsgesetz” erhalten.

“Was soll das? Fragt man sich als Stadtrat unwillkürlich”, sagt Witte.

Für Wolfram Leuze, Vorsitzender der Grünen-Fraktion, die “größte denkbare Kanone, die man wählen konnte”. Für ihn hat die Vergatterung der Stadträte eher die Aufgabe, einen “möglichst abschreckenden Effekt” zu erzielen.

“Schließlich wurde man schon zu Beginn der Wahlperiode bei der Verpflichtung als Stadtrat durch den Oberbürgermeister dazu verpflichtet, die Gesetze zu achten. Der massive Hinweis auf den Datenschutz hat meiner Meinung nach nur einen Grund, die Stadträte einzuschüchtern”, sagt auch Witte. “Denn rechtlich ändert sich mit der Unterschrift unter die drei Papiere für den Stadtrat nichts, er ist nach wie vor durch seine Verpflichtung und Unterschrift zum Stillschweigen verpflichtet, denn die in den Schriftstücken aufgeführten Datenschutzgesetze gelten für Stadträte seit ihrer Verpflichtung durch den Oberbürgermeister.”

Ein Einzelfall sei das leider nicht mehr. So sei die Antwort auf ihre Anfrage an den Oberbürgermeister mit den 48 Fragen zum Tod der jungen Mutter mit ihrem zweijährigen Sohn als nicht-öffentlich eingestuft worden und auf dem Deckblatt der Antwort gleich ein nicht zu übersehender Hinweis auf meine Verschwiegenheitspflicht aufgedruckt gewesen.

“Sowohl meine Anfrage zu den Geschäftsbeziehungen der Stadt zum Rechtsanwaltsbüro von Berg, als auch die Nachfrage des Stadtrates Volger dazu wurden aufgrund des personenbezogenen Datenschutzes als nicht-öffentlich klassifiziert”, sagt Witte. “Besonders peinlich dabei war der Versuch von Bürgermeister Müller, dabei die Fraktionsvorsitzenden für die Einhaltung der Schweigepflicht ihrer Stadträte in die Pflicht zu nehmen.”Ein Vorgang, der auch der CDU-Fraktion sauer aufstieß. Auch wenn CDU-Stadtrat Volker Richert sowohl die Kosten für das Gutachten als auch dessen nicht wirklich nachvollziehbare Notwendigkeit kritisiert. Mit dem Gutachten sollte festgestellt werden, ob die Stadt Leipzig Unterlagen zum Vorgang “Herrenlose Grundstücke” in Leipzig an den Untersuchungsausschuss des sächsischen Landtages “Sachsensumpf” übergeben müsse.

Richert: “Es war von vornherein klar, dass Jungs Parteifreund zu dem Ergebnis kommen muss, dass keine Akten übergeben werden müssen”.

Richert geht davon aus, dass der Untersuchungsausschuss ein Recht auf Akteneinsicht hat, da dessen Aufgabenfeld erweitert worden ist. “Nicht nur dass der Oberbürgermeister die Kosten für das Gutachten, im Übrigen Geld der Leipzigerinnen und Leipziger nicht öffentlich nennen will, zeuge von wenig Transparenz und mangelndem Aufklärungswillen der Stadtspitze”, so Richert.

Zudem sei jeder Euro für das Gutachten zu viel. “Diese Stadt gibt Unmengen an Geldern für externe Gutachten aus – wir Leipziger müssen uns fragen, warum die Stadt noch ein Rechtsamt betreibt”, fragt Richert. Das Geld würde an anderer Stelle deutlich besser investiert, statt in externe Gutachten von Parteifreunden.

Auch die Anfrage der FDP-Fraktion zu den Kosten des Gutachtens von Prof. Schneider wurde als nicht-öffentlich eingestuft.

“Und nun die Datenschutzkeule gegenüber den Stadträten, die Einsicht in die Akten des Sonderprojektes ‘Gesetzliche Vertretung’ begehren”, stöhnt Witte. “Und dies alles von einer Stadtverwaltung, die keine Skrupel hat, die personenbezogenen Daten ihrer Bürger an private Adresshändler zu verkaufen und damit einen Erlös von knapp einer halben Million pro Jahr erzielt.”

Von außen her kritisiert auch der OBM-Kandidat der Grünen, Felix Ekardt, den Vorgang: “Wenn OB Jung die Stadträte bezüglich der Herrenlose-Häuser-Akten eine Schweigepflicht auferlegen will, dann zeigt das zunächst, dass ihm an Transparenz und einer öffentlichen demokratischen Diskussion nicht gelegen ist.”

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Tatsächlich werden gar nicht alle 43 beantragenden Stadträte in die Kammer des Vertrauens gehen. “Das werden wieder nur die machen, die qua Amt schon in der Materie stehen”, sagt Wolfram Leuze, der den Gang für die Grünen antreten wird. Dass ein gewisser Vertrauensschutz notwendig sei, könne er noch nachvollziehen. Aber es zeuge von wenig Vertrauen in die gewählten Stadträte, wenn man ihnen ein Papier zur Unterschrift vorlege, das derart ganz auf den abschreckenden Effekt angelegt sei. “Da ist wohl wieder ein Bürokrat kräftig übers Ziel hinausgeschossen”, sagt er.

Wenig Vertrauen fand auch Naomi-Pia Witte in dem dreiseitigen Text. “Aber neben der Verpflichtung, Stillschweigen über die nicht-öffentlichen Teile der Akten zu bewahren, werden die Stadträte auch noch auf eine andere Pflicht verpflichtet, so heißt es unter anderem in dem Text, den der Oberbürgermeister bei der Verpflichtung von Stadträten vorliest: insbesondere verpflichte ich Sie, das Wohl der Stadt Leipzig und das ihrer Einwohnerinnen und Einwohner nach Kräften zu fördern”, sagt sie. Und weist auf einen nicht ganz unwichtigen Punkt hin: “Es ist an der Zeit, darüber zu diskutieren, wie die Stadträte ihr Kontrollrecht im Auftrag der Bürger wahrnehmen können, wenn die Verwaltung alle kritischen Akten der Öffentlichkeit vorenthalten will.”

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