Wenn die Stadt Bebauungspläne für einzelne Ortsteile oder Teilflächen (wie aktuell am Ostufer des Kulkwitzer Sees) entwickelt, dann grenzt das zwar die Spielräume für einige privatwirtschaftliche Initiativen ein - schafft aber gleichzeitig klare Rahmenbedingungen für von der Stadt gewünschte Entwicklungen. In München werden private Nutznießer an den Kosten solcher Pläne schon beteiligt. Warum nicht auch in Leipzig, fragt sich die SPD-Fraktion im Stadtrat.

Am Freitag, 10. Oktober, hat sie einen entsprechenden Antrag eingereicht, mit dem der Oberbürgermeister beauftragt werden soll, “einen Beschluss der Ratsversammlung zur ‘Sozialgerechten Bodennutzungsverordnung’ (SoBoN) bis Mitte 2015 vorzubereiten. Als erstes soll sich der Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau mit dem Thema beschäftigen. Immerhin scheint das ja für Leipziger Verhältnisse echtes Neuland zu sein.

“Unter der Bezeichnung ‘Sozialgerechte Bodennutzung’ schuf die Stadt München ein Instrument zur Mitfinanzierung städtebaulicher Planungen und damit auch zur Entlastung des städtischen Haushalts. Die SoBoN leistet seit ihrer Einführung bis heute einen wesentlichen Beitrag zur zeitnahen Realisierung einer bedarfsgerechten und qualitativ anspruchsvollen Stadtplanung”, erklärt die beantragende SPD-Fraktion in der Begründung zu ihrem Antrag. “Die SoBoN ist ein Regelwerk für den Abschluss städtebaulicher, das heißt planungsbegleitender Verträge und Vereinbarungen. Sie sorgt für Transparenz der Verhandlungen, Kalkulierbarkeit der Kosten und Bindungen für die Investorenseite und die Stadt, sie sorgt für Gleichbehandlung der Vertragspartnerinnen und -partner. Die SoBoN beruht auf der Einsicht, dass wünschenswerte und erforderliche städtebauliche Planungen in der Regel – bei allen Vorteilen für die urbane Entwicklung – mit großen wirtschaftlichen Belastungen für Städte und Gemeinden verbunden sind, die aus den allgemeinen Haushaltsmitteln nicht vollständig finanziert werden können.”

Ganz so fremd sollte das Thema den hauptsächlich betroffenen Investoren und Immobilieneigentümern ja nicht sein. Sie sitzen ja schon in allerlei beratenden Gremien der Stadtverwaltung und mancher Verwaltungsvorlage ist geradezu anzusehen, wie eifrig die Verwaltung vorher mit den privaten Interessenten kommuniziert hat, um ja ein auch von der Wirtschaft akzeptiertes Planverfahren hinzubekommen. Dass man dabei meistens die Belange der Bürger “vergisst” oder an den Rand schiebt, sorgt dann zwar auf anderer Ebene für Zoff. Aber da lässt man dann die Mehrheiten im Stadtrat walten, und am Ende geht alles wieder seinen demokratischen Gang. Bislang trug die Allgemeinheit dann freilich auch noch die kompletten Kosten für Stadtplanung und “planungsbegleitender Verträge”. Und die belaufen sich für jedes einzelne Projekt schnell auf hohe fünfstellige oder auch sechsstellige Beträge – wie jetzt für das große Planungsvorhaben für den Leipziger Osten, den Parkbogen Ost. Da lässt selbst das Stadtplanungsamt in seiner Vorlage schon durchschimmern, dass dieses Projekt nicht nur Radfahrern nutzen wird, sondern private Investoren dabei durchaus auch zum Zuge kommen.

Für die SPD-Fraktion also nur folgerichtig, dass die letztendlichen Nutznießer auch in die frühen Planungskosten mit eingebunden werden. “Soll die Stadtplanung trotzdem kontinuierlich weitergeführt werden, bleibt nur die Alternative, auch die Planungsbegünstigten, denen primär die Vorteile in Form von planungsbedingten Grundstückswertsteigerungen zufließen, zur Finanzierung der Voraussetzungen und Folgen solcher Planungen mit heranzuziehen und bestimmte Planungsziele vertraglich zu verankern”, heißt es in ihrer Begründung. “Dabei muss den Betroffenen aber ein angemessener Teil des planungsbedingten Wertzuwachses verbleiben, damit ein Investitionsanreiz besteht und die individuellen Kosten – einschließlich eines angemessenen Ansatzes für Wagnis und Gewinn – gedeckt werden können.”

Und weil ein Beispiel noch nicht allein überzeugt, nennen sie neben München auch die beiden reichen westdeutschen Metropolen Hamburg und Frankfurt/Main, die auch schon “ähnliche Regelwerke” haben.

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