Nicht nur die (Noch-nicht-)Umbenennung des "Platzes der Friedlichen Revolution" war Thema in der Ratsversammlung am 10. Dezember. Der alte Stadtrat durfte auch noch zur Kenntnis nehmen, dass sein Agieren in Sachen "Freiheits- und Einheitsdenkmal" die Stadt auch noch 415.000 Euro gekostet hat. "Sachstand zum VOF-Verfahren Leipziger Freiheits- und Einheitsdenkmal wird zur Kenntnis genommen", heißt es dazu in einer Vorlage des Kulturdezernats.

Zuvor hatte die Leipziger Stadtverwaltung immer wieder beteuert, man sei in Verhandlungen mit der Sächsischen Staatsregierung, was die Bezahlung dieser Kosten für den Wettbewerb ums Freiheits- und Einheitsdenkmal betrifft. Aber tatsächlich gilt, was auch vor Wettbewerbsbeginn schon galt: Wenn Leipzig den Wettbewerb vergeigt, bleibt es auf den Wettbewerbskosten sitzen. Förderung von Bund und Land gibt es nur für das eigentliche Denkmal.

Und so gilt: “Gemäß Bescheid des Freistaates Sachsen vom 20.11.2014 über den Widerruf des Fördermittelbescheids vom 01.12.2011 werden 415.000,00 ? erhaltene Fördermittel gegebenenfalls zzgl. Zinsen, an den Freistaat erstattet.”

Und weil der gestern noch tagende Stadtrat bei seiner Entscheidung im Juli wieder nicht konsequent war, geht es nun weiter. Und zwar in einem Verfahren, das CDU und SPD in einem anderen Projekt – dem Stadtentwicklungsplan Verkehr – gerade massiv in Frage gestellt haben: “Der im RBV-2127/14, Beschlusspunkt 2, geforderte breite Beteiligungsprozess über die Gestaltung des Verfahrens für eine angemessene Würdigung der Friedlichen Revolution im öffentlichen Raum wird über das städtische Format ‘Leipzig – weiter denken’ angeschoben. Die Dezernate IV (Federführung) und VI erarbeiten dafür ein Grundkonzept, in dem auch die für den Prozess notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen aufgezeigt werden und legen dieses der DB OBM im I. HJ 2015 vor.”

Es ist nicht nur die Stadtverwaltung allein, die Entscheidungen immer wieder auf die lange Bank schiebt oder in mehr oder weniger gemanagten Beteiligungsprozessen irgendwie zu einer akzeptierten Lösung bringen will. Auch die großen Stadtratsfraktionen zeigen sich immer häufiger unwillig zu klaren Entscheidungen, versuchen das Sowohl-Als-Auch in “weisen” Entscheidungen unterzubringen, ohne selbst für klare Positionen zu stehen.

Nachdenken und Lehren ziehen aus einem gescheiterten Wettbewerb?

Nicht die Spur.

Aber fröhlich die Hände heben, wenn der OBM eine Idee hat, wie das Kulturdezernat jetzt noch einmal bestätigt: “Nach Beschlüssen des Bundestages und des Sächsischen Landtages, mit denen die Finanzierung des Denkmalprojektes gesichert wurde, hat die Leipziger Ratsversammlung mit Beschluss vom 18.05.2011 (RBV-803/11) den Oberbürgermeister beauftragt, einen künstlerischen Wettbewerb zum Leipziger Freiheits- und Einheitsdenkmal für den Standort Wilhelm-Leuschner-Platz auszuloben und durchzuführen.

Der Wettbewerb wurde am 09.10.2011 im Europäischen Amtsblatt bekannt gemacht. Als Ergebnis der Jurysitzung vom 05./06.07.2012 wurden drei Preise vergeben, dem Auslober jedoch kein Vorschlag zur Realisierung einer der Preisträgerentwürfe unterbreitet.”

An dieser Stelle hätte das Verfahren schon abgebrochen werden können. Kein empfohlener Entwurf. Zeit zum Neu-Denken. Aber man wollte ja unbedingt einen gestalteten Platz: “Mit den Hinweisen der Jury hat die Stadt Leipzig eine Weiterentwicklungsphase entwickelt und parallel dazu eine breite Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. – In diesem Zeitraum kam es zu rechtlichen Auseinandersetzungen mit den Verfassern des Entwurfs des 1. Preises ‘Siebzigtausend’, die nicht nur zu erheblichen Verzögerungen im Verfahren sondern auch zur Verunsicherung des Leipziger Stadtrates führten”, formuliert das Kulturdezernat lakonisch, obwohl es an den Rechtshändeln nicht ganz unschuldig war.Was es auch noch gerichtlich bestätigt bekam, aber wie schon bei der nicht nachvollziehbaren Handlungsweise im Verfahren redet sich das Dezernat jetzt wieder auf einen Gegenwind in der öffentlichen Meinung heraus: “Nachdem das Oberlandesgericht Dresden das weitere Vorgehen für die Fortführung des Vergabeverfahrens vorgegeben hatte, wurde der aktuelle Projektstand von Teilen der allgemeinen Öffentlichkeit, Fachöffentlichkeit und Teilen des Stadtrates der Stadt Leipzig grundsätzlich in Frage gestellt. Die Äußerungen reichten vom Beenden des laufenden Vergabeverfahrens mit Start eines neuen Wettbewerbs auf der Grundlage einer anderen Aufgabenstellung bis hin zur Realisierung des Denkmals in ferner Zukunft oder den gänzlichen Verzicht auf das große Nationaldenkmal mit internationaler Bedeutung. Insbesondere der Standort Wilhelm-Leuschner-Platz war umstritten.”

Diese Kritik gab es schon seit Sommer 2012 – und trotzdem ließ man es auf einen Gerichtsprozess ankommen und zog erst danach die Reißleine.

“Seit Februar 2014 waren Anträge mehrerer Fraktionen im Verfahren, die zu der Entscheidung in der Ratsversammlung am 16.07.2014 führten”, stellt das Dezernat nun fest. Aber man stieg ja auch gleich im Juli in die nächste Runde ein: “Die Stadtverwaltung ist mit diesem Beschluss beauftragt worden, zunächst das laufende VOF-Verfahren zu beenden. Der Stadtrat hat aber auch den klaren Auftrag erteilt, an der Würdigung der Friedlichen Revolution im öffentlichen Raum der Stadt Leipzig festzuhalten.”

Und weil der erste Wettbewerb nun ausging wie das Hornberger Schießen, teilte mit Schreiben vom 29. Juli die Sächsische Staatskanzlei mit, dass sie beabsichtigt, den Zuwendungsbescheid vom 1. 12. 2011 zu widerrufen, da der Zuwendungszweck nicht erreicht wird. “Außerdem könne das im Bewilligungsbescheid festgesetzte Ziel, das Leipziger Freiheits- und Einheitsdenkmals zum 25. Jahrestag der Friedlichen Revolution am 9. Oktober 2014 einzuweihen, nicht mehr erreicht werden. Die Stadt Leipzig wurde gemäß § 28 VwVfG das Recht zur Anhörung eingeräumt. Die Stadt Leipzig hat davon Gebrauch gemacht. Die Stadt Leipzig hat beim Zuwendungsgeber Freistaat Sachsen für das VOF-Verfahren insgesamt förderfähige Ausgaben in Höhe von 415.000,00 ? abgerechnet und die Mittel erhalten. Diese Fördermittel sind gemäß Bescheid des Freistaates Sachsen vom 20.11.2014 zurückzuzahlen. Für das Verfahren wurden weiterhin noch nicht abgerechnete förderfähige Ausgaben in Höhe von 43.676,70 ? getätigt. Diese Ausgabe wird als außerplanmäßige Ausgabe in den Ergebnishaushalt übernommen und aus dem PSP Element Sonstige Allgemeine Finanzwirtschaft gedeckt. Darüber hinaus findet eine Haushaltsbereinigung der Ausgaben 2013 statt.”

Was jetzt noch fehlt, ist die Anzeige der Beendigung des Verfahrens im Amtsblatt der Europäischen Union und die schriftliche Information der drei Preisträger über die Beendigung des Verfahrens mit Benennung der Gründe.

Und wer jetzt dachte, alle Beteiligten setzen sich mal hin und denken mal gründlich nach, hat sich geirrt. Es geht munter weiter in die nächste Runde: “In der Sitzung des Begleitgremiums zum Wettbewerbsverfahren am 10.09.2014 hat der Oberbürgermeister über den aktuellen Sachstand informiert und um Anregungen für ein neues Vorgehen gebeten. Die Anwesenden haben sich dafür ausgesprochen, den neuen Prozess zeitnah in Gang zu bringen, sich aber für die Formulierung der Zielstellung auch ausreichend Zeit zu nehmen. Wichtig sei ein Kommunikationskonzept.”

Ein Kommunikationskonzept?

Man darf gespannt sein.

“Es besteht außerdem Einvernehmen darüber, dass sich ein Leipziger ‘Denkmal’ hauptsächlich mit dem Thema Freiheit auseinandersetzen soll. Es wird vorgeschlagen, dass das Format ‘Leipzig – weiter denken’ genutzt wird und ein Grundkonzept dafür erarbeitet wird.”

Einzig sicher scheint dies: “Mit dem Ratsbeschluss vom 16.07.2014 zur Beendigung des VOF-Verfahrens wurde mit Beschlusspunkt 4 die Standortentscheidung Wilhelm-Leuschner-Platz aufgehoben. Für ein künftiges Verfahren ist eine neue Standortentscheidung zu treffen.”

Aber auch nicht so ganz: “Der Wilhelm-Leuschner-Platz scheidet nicht grundsätzlich aus, es wird aber mittelfristig dort kein Denkmal errichtet werden. Es ist abzuwägen, ob die Umbenennung bzw. Ansage und Kennzeichnung rückgängig gemacht wird. An der Straßenbahnhaltestelle Wilhelm-Leuschner-Platz wird der Zusatz ‘Platz der Friedlichen Revolution’ in der Straßenbahn angesagt; die Haltestelle der Deutschen Bahn Wilhelm-Leuschner-Platz trägt die Beschilderung ‘Platz der Friedlichen Revolution.’ In den Fahrplänen wurde die Bezeichnung nicht gefunden. Im Verwaltungsstandpunkt zu dem inzwischen vorliegenden Antrag der Fraktion DIE LINKE zur Aufhebung der Umbenennung des Wilhelm-Leuschner-Platzes wird dazu vorgeschlagen, dass das Begleitgremium LFED, welches im Dezember 2014 noch einmal zusammenkommt und in dem alle Fraktionen vertreten sind, zur Vorberatung genutzt wird.”

Das nennt man dann wohl delegierte Denkarbeit. Das hat schon einmal nicht funktioniert.

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