In welchem Maß darf der Migrantenbeirat eigenständig Öffentlichkeitsarbeit betreiben? Diese Frage beschäftigte heute den Stadtrat ausgiebig. Nach hitziger Diskussion stimmte der Stadtrat mit knapper Mehrheit für die Erstellung eines Konzeptes.

Der Migrantenbeirat versteht sich als Sprachrohr aller in Leipzig lebenden Menschen mit einem Migrationshintergrund. Das Problem: Sehr viele Migranten kennen das Gremium überhaupt nicht. Nach der letzten Migrantenumfrage wünsche sich aber eine Mehrheit die öffentliche Bekanntmachung des Gremiums.

Das Anliegen, dem Beirat Mittel und Know-How für eine eigenständige Öffentlichkeitsarbeit zuzugestehen, erscheint vor diesem Hintergrund schlüssig. „Wenn den Mitgliedern der Kontakt zu den Communities fehlt, wie sollen sie den Stadtrat beraten?“, fragte der Beiratsvorsitzende Kanwal Sethi. „Die Leipziger Bürger fragen sich, was tun wir eigentlich.“

Die Verwaltung äußerte im Vorfeld der Ratsversammlung rechtliche Bedenken. Die Beiräte seien rein beratende Gremien des Stadtrats und der Verwaltung. Als Teil des Stadtrats hätten sie keine eigenen Kompetenzen. Soweit eine Öffentlichkeitsarbeit und vor allem ein öffentlicher Dialog bezüglich der eigenen Arbeit gewünscht seien, könne und werde dies über die Geschäftsstelle des Migrantenbeirats organisiert und begleitet. Der Antrag selbst sei rechtswidrig.

„Ich glaube, der Verwaltungsstandpunkt macht ganz, ganz deutlich, wie die rechtliche Situation gestaltet ist“, argumentierte Nils Oberstadt (CDU). Der Christdemokrat ist Mitglied im Jugend- und Drogenbeirat. „Dort ist Fachkompetenz gegeben. Wenn den Mitgliedern im Migrantenbeirat die Fachkompetenz fehlt, ist die Berufung sachkundiger Einwohner nicht mehr gegeben.“

Oberstadt äußerte Enttäuschung darüber, dass der Migrantenbeirat sich als Vertreter der Migranten in der Stadt verstehe. „Die gewählten Vertreter der Migranten sind wir, die Stadträte.“ Die Beiratsmitglieder sollen lediglich unterstützend tätig werden. „Sinn und Zweck ist, die Gesamtverwaltung besser zu machen.“ Dazu sei keine Öffentlichkeitsarbeit notwendig.

„Es geht nicht darum, Stadtrat zu spielen“, erwiderte Petra Sejdi (Grüne). „Für eine effektive Beratung braucht man eine ständige Anbindung an die Basis. Dazu braucht man Öffentlichkeitsarbeit. Und diese Öffentlichkeitsarbeit gibt es schon.“ Die Stadträtin nannte exemplarisch öffentlich abgehaltene Sitzungen, die Herausgabe von Infomaterialien und das Antragsrecht im Stadtrat.

„Dass nur zehn Prozent der Befragten den Migrantenbeirat kennen, ist nicht Schuld der Mitglieder“, ergänzte Juliane Nagel (Linke). Die Öffentlichkeitsarbeit solle den Bekanntheitsgrad des Gremiums fördern. „Die Angst, dass der Migrantenbeirat Stadtrat spielen wolle, sei nichts Rationales. Es geht ums Zuhören. Wenn ein Beirat keine Anbindung hat, kann er nicht beraten.“

„Beiräte müssen nicht bekannt sein. Uns als CDU-Fraktion erschließt sich nicht, warum eine Öffentlichkeitsarbeit erforderlich sein sollte. Sie sind fachkundig und deshalb in den Bereit berufen worden – nicht gewählt“, konterte Andrea Niermann (CDU).

Christian Kriegel (AfD), selbst Mitglied des Migrantenbeirats, monierte das in seiner Wahrnehmung zu geringe Interesse der Beiratsmitglieder an den Tagungen. „Wenn man Öffentlichkeitsarbeit von außen einfordert, sollte man sich überlegen, wie man die Mitglieder des Migrantenbeirats aktiviert.“ Die Homepage der Stadt weise darüber zureichend auf die Existenz des Gremiums hin. „Sie können sich gerne engagiert einbringen, wie viele andere Mitglieder des Migrantenbeirats auch“, merkte Nagel schnippisch an.

Die Debatte am 31.01.2018 im Stadtrat. Quelle: Livestream Stadt Leipzig

Unterstützt wurde das Ansinnen durch den Jugendbeirat. „Das Jugendparlament hat das Problem, dass sehr viele Jugendliche nicht wissen, dass es uns gibt“, berichtete Myriel Mathez. „Ich verstehe nicht, was ihr Problem ist? Ich bitte Sie, den Antrag zu unterstützen.“

„Die Beiräte haben auch eine Rückkopplungsfunktion in die entsprechenden Communities“, merkte Verwaltungsbürgermeister Ulrich Hörning (SPD) an. „Dazu liegt ein Änderungsantrag vor. Den haben wir mit Interesse zur Kenntnis genommen.“ Grundsätzlich strebe sein Dezernat eine einheitliche Klärung des Themas an.

 

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