Manchmal sind die Jahreszahlen interessant, die in Stellungnahmen der Stadtverwaltung stehen. Weil sie verraten, wie lange ein Thema schon vor sich hinköchelt, ohne wirklich gelöst zu sein. Auf Landesebene wurde es ja gerade wieder durch die Diskussion um den Insektenschwund aktuell: Viel zu viele Feldraine sind in den letzten Jahren einfach überpflügt worden. Und in Leipzig? Eine Petition wünschte sich jetzt: „Biodiversität durch naturbelassene Feldraine verbessern“. „Erledigt“, meint die Verwaltung.

„Die Petition wird als erledigt angesehen, da ihr bereits durch verschiedene Maßnahmen entsprochen wird“, meint das Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport. „Der Schutz und die Förderung von Feldrainen ist in vielen Bereichen Gegenstand von aktuellem Verwaltungshandeln und wird auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben umgesetzt und berücksichtigt.“

Dem Petitionsausschuss dürfte die Stellungnahme eigentlich nicht genügen. Denn mit lauter Wortklamauk weicht sie dem Kern der Petition einfach aus, nämlich der Feststellung, dass in Leipzig trotz all der schönen EU-Fördermittel immer noch Feldraine verschwinden.

„Feldraine, so weiß man, bieten Lebensraum für Wildpflanzen, Insekten und Getier und sind notwendig für eine Biodiversität im ländlichen Raum. Wo aber gibt es noch intakte Feldraine? Die meisten wurden durch die Zusammenlegung der Schläge bereits bei der Kollektivierung beseitigt! Im konkreten Fall an der Colmbergsiedlung verschwand der letzte spärliche Rain zum Weg erst in den vergangenen Jahren“, kann man in der Petition lesen.

Und mit keinem Wort geht die bürokratische Antwort aus dem Umweltdezernat darauf ein. Im Gegenteil. Lange Abschnitte erklären, was Feldraine eigentlich sind und dass sie als ökologische Elemente in der Landschaft auch geschützt sind: „Demnach sind auf regionaler Ebene insbesondere in von der Landwirtschaft geprägten Landschaften zur Vernetzung von Biotopen erforderliche lineare und punktförmige Elemente, insbesondere Hecken und Feldraine sowie Trittsteinbiotope, zu erhalten und dort, wo sie nicht in ausreichendem Maße vorhanden sind, zu schaffen (§ 21 Abs. 6).“

Und Fördergelder von der EU gäbe es auch.

„Zudem stellt die Beseitigung von Feldrainen nach dem Sächsischen Naturschutzgesetz selbst einen Eingriff in Natur und Landschaft dar (§ 9 Abs. 1 Nr. 10).“

Und trotzdem sind sie in den vergangenen Jahren immer weiter verschwunden.

Da erwartet man dann eigentlich, dass es im Leipziger Umweltschutzamt wenigstens eine Art Kataster oder Kontrolle gibt, irgendeine Übersicht, wo und wie sich die Stadt (auch als Eigentümerin) um Erhalt oder Neuschaffung dieser wichtigen Biotop-Inseln bemüht.

Aber es gibt dazu nicht eine einzige Information – auch nicht auf der Homepage der Stadt.

Man hat das Thema quasi abdelegiert an das Forschungsprojekt „stadt PARTHE land“, das 2014 begann und bis 2019 vom Bund gefördert wird. Darauf verweist das Umweltdezernat auch: „Die Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuanlage von Feldrainen sind gegeben, um die Biodiversität zu stärken und zu verbessern. Der Beitrag der Stadt Leipzig wird vorrangig in der Möglichkeit gesehen, entsprechende Landschaftselemente im Rahmen der Kompensation von Eingriffen in den Naturraum durch den Vorhabenträger entstehen zu lassen.

In diesem Zusammenhang wird auf das Forschungsprojekt ‚stadt PARTHE land‘ verwiesen, in welchem Produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen (PIK), unter Mitwirkung eines Hauptpächters landwirtschaftlicher Flächen im Eigentum der Stadt Leipzig, untersucht werden. Dabei sollen Kompensationsmaßnahmen in den laufenden Produktionsablauf eines Unternehmens eingebunden werden, wodurch ein Flächenentzug verhindert wird und eine Bewirtschaftung auch weiterhin, z. B. durch extensive Bewirtschaftung, Anlage von Lärchenfenstern, Anlage von Blühstreifen u. ä. sichergestellt wird.“

Ja und? Gibt es Zwischenergebnisse? Irgendetwas, was sich dann in der Arbeit der Stadt systematisch niederschlägt, sodass die Verwaltung wirklich berechtigterweise „Erledigt“ ankreuzen darf?

Nichts. Nur der Hinweis, dass es „stadt PARTHE land“ gibt.

Da wirkt die letzte Feststellung dann regelrecht peinlich: „Die förderpolitischen Zielsetzungen und eine verstärkte Ökologisierung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union ergeben sich u. a. aus dem Erfordernis, auf den dramatischen Artenrückgang in der Agrarlandschaft sowie anhaltend hohe Nährstoffeinträge in Böden und Gewässer zu reagieren.“

Denn tatsächlich gesteht das Umweltdezernat hier zu, dass sich außerhalb des Projekts „stadt PARTHE land“ nichts getan hat und auch nichts kontrolliert wird. Und dass die Verwaltung auch keine Arbeitskonzeption hat, um mit den Landwirten gemeinsam rings um Leipzig wieder stabile ökologische Strukturen zu schaffen. Ohne die Landwirte geht es nicht. Ohne Plan und Ziel aber auch nicht.

Fazit nach dieser Stellungnahme: Die Petition ist mitnichten erledigt. Man will das Thema nur einfach nicht wirklich auf die Arbeitsebene heben.

Und da wird die letzte Aussage interessant: „Letztlich wird auch auf die Beantwortung der Anfrage „Feldraine“ (Nr. V/OB 371) der Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ an den Oberbürgermeister aus dem Jahr 2011 verwiesen. (Niederschrift der Sitzung der Ratsversammlung vom Mittwoch, dem 18.05.2011, 14:00 Uhr).“

Das ist eine bemerkenswert lange Zeit, ein vom Stadtrat angesprochenes Thema einfach liegenzulassen. Aber was Umweltbürgermeister Heiko Rosenthal 2011 zum Thema erklärte, war auch nicht wirklich konkreter. Die Besorgnisse aus der Petition sind nur zu berechtigt.

Die Protokollnotiz aus der Ratsversammlung vom 18. Mai 2011:

„14.09. Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Feldraine (V/F 371)

Bürgermeister Rosenthal führt aus, ein Beitrag zur Aufklärung über die Bedeutung der Feldraine sei die Umsetzung des Ratsbeschlusses aus dem Jahre 2001 zur Pachtung städtischer Flächen für ökologische Landwirtschaft. Im Rahmen der Informationsveranstaltungen Landwirtschaft werde regelmäßig auch über die Belange des Naturschutzes informiert. Letztmalig seien am 22. März 2011 mit dem Vortrag des Öko-Löwen Leipzig e. V. ‚Leipzig soll blühen – Für insektenfreundliche Blühstreifen‘ den Landwirten Angebote zur Gestaltung von Gewässerrandstreifen und Feldrainen unterbreitet worden.

Vermutlich gebe es eine Reihe privatrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Möglichkeiten zum Schutz von Feldrainen. Naturschutzrechtlich wäre dies über eine Unter-Schutz-Stellung durch die Stadt Leipzig oder durch die Anregung einer Aufnahme von Feldrainen als besonders geschützte Biotope in das Sächsische Naturschutzgesetz als Ergänzung der bundesgesetzlich vorgegebenen Biotope möglich. Bei einer Unter-Schutz-Stellung nach Naturschutzrecht biete sich die Schutzkategorie ‚Geschützter Landschaftsbestandteil‘ an, da sämtliche Landschaftsbestandteile im Stadtgebiet per Satzung geschützt wären.

Denkbar seien aber auch andere Schutzkategorien des Naturschutzrechts. Hier müsse jedoch in jedem Einzelfall umfänglich geprüft werden, ob und, wenn ja, wie weit in bestehende Rechte zum Beispiel der landwirtschaftlichen Nutzung eingegriffen wird. Die Stadt Leipzig als untere Naturschutzbehörde habe davon in der Verordnung zur Festsetzung des Landschaftsschutzgebietes ‚Etzoldsche Sandgrube‘ Gebrauch gemacht, indem das Verbot, Feldraine der freien Landschaft zu beschädigen oder zu beseitigen, auch für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung gilt. Am wirkungsvollsten könne Einfluss über Pachtverträge bzw. Fördermittel genommen werden.

Grundsätzlich sei die ordnungsgemäße Pflege von Bäumen und Feldgehölzen geregelt. Weiterhin enthielten die Landpachtverträge Regelungen zur laufenden Unterhaltung von Wegen, Gräben, Einfriedungen, Drainagen und sonstigen Anlagen. Im Rahmen der Diskussion müsste man sich zur Definition von ‚Feldrain‘ grundsätzlich verständigen, da Feldraine im klassischen Sinne als Begrenzung zwischen zwei Äckern oder Fluren in der innerstädtischen Großraumlandwirtschaft nur noch vereinzelt anzutreffen seien.

Die Feldgrenzen würden im Wesentlichen durch Grabensysteme, Verkehrsanlagen oder Wald bzw. Bebauung bestimmt. Bei Verlängerungen oder Neuabschlüssen von langfristigen Pachtverträgen werde im Rahmen der Ämterbeteiligung darauf Einfluss genommen, dass zu besonders schützenswerten Naturräumen und Biotopen zusätzliche Regelungen zu deren Schutz und Pflege in die Landpachtverträge aufgenommen werden.

Beispielsweise seien bisher Regelungen zum Schutz von Vogelbrutstätten und Gewässerschutzstreifen sowie Maßnahmen zur Umsetzung des Feldwegekonzeptes der Stadt Leipzig vertraglich vereinbart worden. Aufgrund der Vielfalt der Einzelfälle werde eine generelle Regelung in den Landpachtverträgen als nicht umsetzbar abgelehnt. Es sollten vielmehr für jeden Einzelfall die speziell aufzunehmenden Regelungen im Rahmen der Ämterbeteiligung erarbeitet werden.

Grundsätzlich bestehe bei den Landwirten die Bereitschaft, auch Aufgaben in der Landschaftspflege zu übernehmen, wenn weiterhin eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung der Landpachtflächen gewährleistet ist und die wirtschaftlichen Aufwendungen ein verhältnismäßiges Maß nicht überschreiten.“

In Sachsens Landwirtschaft verschwinden mit den Feldrainen auch die bedrohten Ackerwildkräuter

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