Die ganze Republik diskutiert seit dem Sommer über die Enthüllungen Edward Snowdens über die Schnüffelpraxis der NSA. Gleichzeitig wurde die enge Kooperation auch deutscher Geheimdienste mit den US-amerikanischen Datensammlern öffentlich. Die Bundeskanzlerin tat kurz empört, als publik wurde, dass auch ihr Handy abgehört wurde. Doch das Jahr geht zu Ende und nicht einmal die eigene, deutsche Datenabschöpfung scheint Konsequenzen zu haben. Stichwort: Handygate, das sächsische.

Im Herbst gab’s zwar ein neues Polizei- und Verfassungsschutzgesetz, das künftig auch den Umgang der Polizei und des Sächsischen Verfassungsschutzes mit Datenabfragen regeln soll. Doch so klar und eindeutig sind die darin formulierten Regeln nicht, kritisierte die Linksfraktion. Und prüft aktuell eine Normenkontrollklage. Nicht nur für sie liest sich das von CDU und FDP getragene Gesetz wie eine nachträgliche Rechtfertigung der massiven Funkdatenabfragen im Februar 2011 im Umfeld der Dresdner Demonstrationen.

Johannes Lichdi, Landtagsabgeordneter der Grünen, befürchtet noch viel mehr, dass dieses Gesetz nun zu vermehrter Datenabfrage durch Sächsische Behörden führen wird. “Der vorliegende Gesetzentwurf von CDU und FDP ist ein Angriff auf unsere Privatsphäre und ist verfassungsrechtlich bedenklich”, erklärte er dazu im November. “Es ist ein Treppenwitz, dass ausgerechnet die Versagerbehörde vom Verfassungsschutz weitere Befugnisse zum Zugriff auf Telekommunikationsdaten zur Durchführung von Strukturermittlungen bekommen soll, also fernab von Gefahrenlagen im Einzelfall. Dies beschreibt die beschränkte Reichweite der Liberalen als angebliches Rechtsstaatskorrektiv in dieser CDU-geführten Staatsregierung.”

Womit er den aktuellen sächsischen Justizminister Dr. Jürgen Martens (FDP) aufs Korn nahm. Kurz zuvor hatte ihm Martens Rede und Antwort stehen müssen zu der Verfahrensflut, die das “Handygate” an sächsischen Gerichten ausgelöst hatte.

“Wohin die Reise gehen soll, zeigt die Massenbestandsdatenabfrage nach dem 19. Februar 2011, von der mehr als 55.000 Menschen betroffen waren”, bilanzierte Lichdi. “Gerade bei der Zuordnung von IP-Adressen hatte das Bundesverfassungsgericht angesichts technischer Entwicklungen und über die Wirkung eines traditionellen Rufnummernregisters hinausgehenden Informationspotenziales darauf hingewiesen, dass die Ermöglichung der Identifizierung von IP-Adressen nur unter engeren Grenzen verfassungsrechtlich zulässig ist. Genau diese Grenzen will die CDU/FDP-Koalition nicht setzen. Es fehlen qualifizierte Eingriffsschwellen, um die Angemessenheit der heimlichen Datenabfragen sicherzustellen. – Diese Defizite können auch nicht durch den Richtervorbehalt kompensiert werden, den die Koalition vorsieht, um dem Gesetzentwurf einen rechtsstaatlichen Anstrich zu geben. Durch die weit gefasste Ermächtigung droht dieser leer zu laufen.”

Welche Flut das massive Vorgehen der Behörden im Zusammenhang mit den Anti-Nazi-Protesten am 19. Februar 2011 in Dresden erzeugte, belegt schon die Zahl, die Martens nennt: Über 1.400 Strafverfahren wurden eingeleitet. Ganz so, als wäre da in Dresden eine ganze Armee von Gewalttätern eingerückt, um die Stadt zu demolieren. Lichdi hat sich von Martens alle einzelnen Strafverfahren auflisten lassen. Wahrscheinlich ist man in der Grünen-Fraktion im Dresdner Landtag noch immer beschäftigt damit, den ganzen Zahlensalat zu sortieren. Denn in der Menge wirkt das Ganze genau so, wie man sich die schlimmsten Szenarien einer Massendatenabfrage vorstellt: Es wird mit dem großen Schleppnetz auf Fischfang gegangen – und alles, was irgendwie drin hängen bleibt, bekommt erst einmal ein Verfahren an den Hals.

Darunter waren bekannte Politiker, Gewerkschafter, ein bekannter Pfarrer, aber auch hunderte friedlicher Protestierender, deren Funkdaten nur irgendwie zu gemutmaßten Tatvorgängen passten. Die gab es ja wirklich – und beschränkten sich auch auf einige Schwerpunkte, die von der Polizei sehr wohl lokalisiert werden konnten. Und die Anfrage von Lichdi bestätigte auch, dass Polizei und Staatsanwaltschaft den 19. Februar 2011 eigentlich dazu nutzten, um die Ermittlungen gegen eine kleine Gruppe von mutmaßlich 45 Tatverdächtigen zu forcieren, die beide als “kriminelle Vereinigung” einsortierten, weil diese Leute aus einer “linksorientierten Tätergruppe” immer wieder mit “gewaltsamen Übergriffen” auffällig geworden waren.

Martens listet mehrere solcher Fälle von “schwerem Landfriedensbruch” und “gefährlicher Körperverletzung” seit Mai 2009 auf, die in der Summe dann den Anlass boten, am 13., 18. und 19. Februar die massive Telekommunikationsdatenerhebung zu genehmigen.

Das Ergebnis sieht entsprechend aus. Von den über 1.400 Strafverfahren wurden fast alle mittlerweile eingestellt. Aus welchen lächerlichen Gründen da die Justiz bemüht wurde, sieht man schon am reihenweise verhängten Tatvorwurf “Störungen von Versammlung und Aufzügen”. Diese Verfahren wurden fast alle eingestellt – mal zahlte der vor den Kadi zitierte bereitwillig einen Geldbetrag, damit das lächerliche Verfahren gleich eingestellt wurde. Mal stellte sich dann erst vor Gericht heraus, dass die Geringfügigkeit überhaupt keine Verhandlung rechtfertigte – die Beschuldigten übernahmen trotzdem immer wieder die Gerichtskosten, auch einige Freisprüche gab es in den Fällen, in denen die Beschuldigten ihr Recht verteidigten, friedlich zu demonstrieren und ihnen ein Verstoß gegen den Gummiparagraphen 21 des Sächsischen Versammlungsgesetzes beim besten Willen nicht nachgewiesen werden konnte. Auch Revisionen der Staatsanwalt mussten immer wieder zurückgenommen werden, weil ein Tatvorwurf schlicht nicht zu beweisen war.

Was eigentlich das größte Problem an diesem Fischzug per Funkabfrage ist: In praktisch keinem Fall lassen sich aus der örtlichen Zuordnung der Handynummern Verbindungen zu von der Polizei festgehaltenen Verstößen nachweisen. Oft genug taucht dann auch die Begründung auf “Täterschaft nicht nachweisbar”. Noch frappierender sind die Strafermittlungen nach § 339 des Strafgesetzbuches – Rechtsbeugung durch Amtspersonen, ausgelöst von Demonstranten, die sich zu Unrecht von der Amtsgewalt kriminalisiert sahen. Das löste auch eine ganze Flut von Verfahren nach § 323c des StGB – “Unterlassung von Hilfeleistung” aus. Oder § 344 des StGB – “Verfolgung Unschuldiger”.

Und selbst da, wo Polizei und Staatsanwaltschaft die ganz schwere Keule “besonders schwerer Fall von Landfriedensbruch” nach § 21 des Sächsischen Versammlungsgesetzes herausholten, mussten etliche Verfahren eingestellt werden – “wegen Geringfügigkeit” oder “erfüllt keinen Strafbestand”.

Die von Martens vorgelegte Liste bestätigt den Verdacht vieler Betroffener, dass hier ein Exempel statuiert werden sollte und die Staatsmacht einfach mal ausprobiert hat, wie stark man ein polizeilich völlig aus dem Ruder gelaufenes Demonstrationsgeschehen kriminalisieren kann. Hinter dieser Kulisse versuchte man dann irgendwie, der 45 mutmaßlichen Gewalttäter aus dem “linksorientierten” Milieu habhaft zu werden. Einige der daraufhin initiierten Prozesse verstecken sich in dieser langen Liste der juristischen Blamage. Man muss sie mit der Lupe suchen.

Und selbst dann bleibt noch die Frage, warum man dafür Hunderte Demonstranten verdächtigen und vor Gericht zerren muss und deshalb die Funkdaten von 55.000 Menschen abfragen muss. Das freilich auch noch etliche Fälle “schweren Landfriedensbruches” seit über zwei Jahren “staatsanwaltschaftlich anhängig” sind, spricht Bände: Kaum ein Mittel scheint weniger geeignet, einem Häuflein Gewaltbereiter auf die Schliche zu kommen, als ein Fischnetz mit 55.000 verdächtigten Menschen.

Lichdi hatte aber noch mehr gefragt, denn die Datenabfragen machen ja nur Sinn, wenn Polizei und Staatsanwaltschaft die Tat-Orte eingegrenzt haben. Er hat es in seiner ersten Frage gleich mit Ausrufezeichen versehen: “Ort (Straßenzug) der Tat!”

Aber genau dieser Frage wich Martens aus, indem er erklärte, dazu müssten die “mehr als 1.400 Strafverfahren manuell gesichtet werden” und das sei als Erhebungsaufwand nicht zumutbar.

Aber genau damit kaschiert er den Sinn der großen Datenfischerei. Denn wenn die Staatsanwaltschaft auch Personen mit einem Strafverfahren überzog, die sich nicht in einem der Tat-Brennpunkte aufhielten, dann wurde das Mittel der Funkdatenabfrage tatsächlich missbraucht und erst durch die Datensätze ein Tatbestand konstruiert.

Die Neuformulierung des Sächsischen Polizei- und Verfassungsschutzgesetzes hat dem leider keinen Riegel vorgeschoben.

Die Antwort von Justizminister Dr. Jürgen Martens (FDP) an Johannes Lichdi als PDF zum Download.

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