Das Demonstrationsgeschehen in der Leipziger Innenstadt bewegt derzeit viele betroffene Unternehmer aus dem Handel, der Gastronomie, Hotellerie und dem Dienstleistungsbereich. Sind die Demonstrationen, die das gesellschaftliche und geschäftliche Leben einschränken, durch die gesetzlich verbrieften Grundrechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit gedeckt? Welche Rechte haben betroffene Unternehmen und Anwohner?

Um diese Fragen zu beantworten, hat die Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Leipzig in Kooperation mit dem Institut für Verwaltung und Verwaltungsrecht in den neuen Bundesländern e. V. (IVVB e. V.) eine Informationsveranstaltung zu den „Grundlagen des Demonstrationsrechts“ organisiert. Sie findet am 17. Februar 2015 von 18 bis 20 Uhr im IHK-Hauptgebäude in Leipzig statt. Referenten sind Prof. Dr. Jochen Rozek (Juristenfakultät der Universität Leipzig), Prof. Dr. Uwe Berlit (Bundesverwaltungsrichter) sowie Dr. Achim Kurz (Fachanwalt für Verwaltungsrecht).

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei. Um Anmeldung wird gebeten:
Ort: IHK zu Leipzig, Goerdelerring 5, 04109 Leipzig, Raum 605
IHK-Kontakt: Rita Fleischer, Tel.: 0341 1267-1300, E-Mail: rfleischer@leipzig.ihk.de

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar