Immer mehr Privatpersonen und Unternehmer entdecken Stiftung für sich. Sei es im Sinne der Vermögenssicherung, der Nachfolgeplanung oder des gesellschaftlichen Engagements. Tatsächlich könnte eine Stiftung – je nach Ausgestaltung – dazu beitragen, sowohl steuerliche als auch organisatorische Ziele zu vereinen. Ob man das Vermögen schützen, familiäre Streitigkeiten bei der Erbschaft vermeiden oder einen Beitrag zum Gemeinwohl leisten möchte, liegt in der eigenen Hand. Doch was genau macht eine Stiftung aus, welche Formen existieren, und worauf sollten Interessierte bei der Gründung besonders achten?

Was genau ist eine Stiftung?

Eine Stiftung ist eine rechtlich selbstständige Einrichtung, die mit einem Vermögen ausgestattet wird, um einen bestimmten Zweck dauerhaft zu verfolgen. Anders als bei einem Verein oder einer Kapitalgesellschaft gibt es hierbei keine Mitglieder oder Gesellschafter, sondern lediglich den oder die Stifter und die festgelegten Begünstigten (Destinatäre). Nach der Gründung gehört das eingebrachte Vermögen der Stiftung selbst – es kann nicht mehr willkürlich entnommen werden.

Der Zweck einer Stiftung kann sehr unterschiedlich sein: von gemeinnützigen Projekten und mildtätigen Zielen über kulturelle und wissenschaftliche Förderung bis hin zu privatnützigen Aspekten wie der Absicherung der eigenen Familie. Weiter Informationen zum Thema Stiftungen findet man auf jeden Fall im Netz auf Seiten wie stiftung.de, wo man auch erst einmal einen kleinen Einblick in die Welt der Stiftungen erhält.

Rechtliche Grundlagen und Behörden

In Deutschland basieren Stiftungen auf den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sowie den Landesstiftungsgesetzen. Je nach Bundesland können die gesetzlichen Anforderungen leicht variieren. Die zuständige Behörde – häufig die Stiftungsaufsicht bei den Regierungspräsidien oder Bezirksregierungen – prüft, ob der Zweck rechtmäßig ist und das eingebrachte Vermögen dauerhaft zur Erfüllung des Zwecks ausreicht. Erst nach erfolgter Anerkennung durch die Aufsicht erlangt die Stiftung ihre Rechtsfähigkeit. Gemeinnützige Stiftungen werden zusätzlich vom Finanzamt hinsichtlich der Gemeinnützigkeit geprüft.

Welche Arten gibt es?

Grundsätzlich wird zwischen zwei Hauptkategorien unterschieden. Es gibt gemeinnützige und privatnützige Stiftungen. Gemeinnützige Stiftungen sind steuerlich begünstigt, sofern sie ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen.

Sie können Spenden entgegennehmen, die steuerlich abzugsfähig sind. Außerdem sind sie in der Regel von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit. Bei privatnützigen Stiftungen (oder Familienstiftungen) steht nicht das Gemeinwohl, sondern der Nutzen bestimmter Personen oder Familien im Vordergrund.

Diese Stiftungen können zum Beispiel zur Absicherung von Familienmitgliedern, zur Regelung der Unternehmensnachfolge oder zur Verwaltung von Immobilien genutzt werden. Steuerlich sind sie zwar nicht so stark begünstigt wie gemeinnützige Stiftungen, könnten aber doch von Interesse sein bezüglich der Erbschafts- oder Schenkungsplanungen.

Der Zweck gemeinnütziger Stiftungen wird streng geprüft. Foto: Artem Podrez via Pexels

Schritt für Schritt zur eigenen Stiftung

Steht der Entschluss fest, eine eigene Stiftung zu gründen, sollte zunächst geklärt werden, ob sie gemeinnützig oder privatnützig sein soll. Dies ist besonders wichtig, denn davon hängen maßgeblich die Versteuerung und die rechtlichen Anforderungen ab. Ist die Entscheidung getroffen, geht es darum, die Vermögensausstattung zu bestimmen.

Das Vermögen muss nachhaltig ausreichen, um den geplanten Zweck zu erfüllen. Im weiteren Verlauf wird eine Satzung erstellt. In dieser werden der Zweck, die Organe (z. B. Vorstand, Stiftungsrat), die Destinatäre und die Verwendungsregeln für das Vermögen festgelegt.

Eine sorgfältige Formulierung ist in diesem Schritt essenziell, da später nur eingeschränkte Änderungen möglich sind. Das fertiggestellte Dokument wird anschließend bei der zuständigen Stiftungsaufsicht eingereicht. Nach einer ausgiebigen Prüfung erfolgt im Idealfall die Anerkennung der Stiftung als juristische Person.

Bei gemeinnützigen Stiftungen erfolgt zusätzlich eine Prüfung durch das Finanzamt. Mit der Anerkennung ist die ganze Arbeit jedoch nicht getan. Die Stiftung muss regelmäßig Buch führen und Jahresabschlüsse erstellen. Bei größeren Vermögenswerten (wie Immobilien oder Firmenanteilen) könnte hierbei professionelle Unterstützung durch Steuer- und Rechtsexperten hilfreich sein.

Vorteile und Herausforderungen

Je nach Vorhaben könnte eine Stiftung unterschiedliche Vorteile bieten. So kann sie dazu beitragen, das Vermögen langfristig zu sichern, da das Stiftungsvermögen rechtlich verselbstständigt ist und vor Zersplitterung oder Gläubigerzugriff weitgehend geschützt bleibt. Außerdem könnten sich steuerliche Entlastungen ergeben.

Besonders bei Unternehmen macht oft die Nachfolgeplanung einen großen Aspekt aus. Ein Unternehmen könnte Anteile an eine Stiftung übertragen, um es langfristig zu stabilisieren, ohne dass Erbstreitigkeiten entstehen oder das Unternehmen zerschlagen wird. Weiterhin könnte eine gemeinnützige Stiftung das öffentliche Ansehen des Stifters bzw. der dahinterstehenden Familie steigern.

Trotz der zahlreichen Vorteile sollte man auch die potenziellen Risiken und Nachteile kennen. Ist das Vermögen zu Beispiel erst einmal in die Stiftung eingebracht, gehört es dieser und kann nicht ohne Weiteres wieder entnommen werden. Änderungen am Stiftungszweck oder an den Begünstigten sind nur in engen Grenzen möglich. Auch der Verwaltungsaufwand ist nicht zu unterschätzen.

Buchhaltung, Berichte an die Stiftungsaufsicht, Vermögensverwaltung – all dies erfordert personelle und finanzielle Ressourcen. Außerdem ist es wichtig zu bedenken, dass Stiftungen nicht für kurzfristige finanzielle Interessen geeignet sind. Sie sind auf Dauer angelegt, um langfristig zu wirken.

Besonders bei gemeinnützigen Stiftungen erfolgt zudem eine strenge Kontrolle. Wird von dem Finanzamt festgestellt, dass der gemeinnützige Zweck nicht erfüllt wird, drohen Sanktionen oder der Verlust der Gemeinnützigkeit.

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