Der Jahresabschluss gehört für viele Unternehmen und Selbstständige zum festen Bestandteil des Geschäftsjahres. Für das Jahr 2025 bildet er den formalen Abschluss aller wirtschaftlichen Aktivitäten und schafft eine verlässliche Grundlage für steuerliche Erklärungen.
Gleichzeitig liefert er einen Überblick über Erträge, Vermögenswerte und Verbindlichkeiten und dient häufig als Orientierung für Gespräche mit Banken oder Geschäftspartnern. Auch wenn der Jahresabschluss jedes Jahr wiederkehrt, unterscheidet sich der Aufwand je nach Unternehmensform, Größe und Buchführungspflicht. Klar bleibt jedoch, dass feste steuerliche Fristen einzuhalten sind und eine strukturierte Vorbereitung den Prozess deutlich erleichtert.
Rechtlicher Rahmen für dieses Jahr
Die Verpflichtung zur Erstellung eines Jahresabschlusses ergibt sich aus dem Handelsgesetzbuch (HGB) und aus steuerlichen Vorschriften. Kaufleute im Sinne des HGB erfassen ihre Geschäftszahlen in einer Bilanz sowie einer Gewinn- und Verlustrechnung. Kapitalgesellschaften erstellen zusätzlich einen Anhang und, abhängig von ihrer Größe, einen Lagebericht.
Unternehmerinnen und Unternehmer, die nicht buchführungspflichtig sind, so etwa viele Freiberufler oder kleinere Gewerbetreibende unterhalb der Schwellenwerte des § 241a HGB, dürfen ihre Ergebnisse im Rahmen einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln.
Die EÜR erfüllt die steuerlichen Pflichten, ersetzt aber keinen handelsrechtlichen Jahresabschluss, sofern eine Buchführungspflicht besteht. In allen Fällen gilt grundsätzlich der 31. Dezember 2025 als Abschlussstichtag für ein kalendergleiches Geschäftsjahr.
Fristen nach dem Jahresende
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt im Laufe des Jahres 2026. Das HGB nennt keine starre Frist, verlangt aber die Aufstellung „innerhalb der einem ordnungsgemäßen Geschäftsgang entsprechenden Zeit“. In der Praxis beträgt dieser Zeitraum meist bis zu sechs Monate nach Geschäftsjahresende – für den Abschluss 2025 also etwa bis Mitte 2026.
Für die steuerlichen Erklärungen bestehen konkrete Abgabefristen:
ohne steuerliche Beratung: 31. Juli 2026
mit steuerlicher Beratung: 28. Februar 2027.
Diese Termine betreffen Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer, sowie bei buchführungspflichtigen Betrieben die elektronische E-Bilanz.

Offenlegungspflichten bei Kapitalgesellschaften
Kapitalgesellschaften, sprich insbesondere GmbHs und AGs, sind verpflichtet, ihren Jahresabschluss innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag beim Bundesanzeiger einzureichen (§ 325 HGB). Für das Geschäftsjahr 2025 endet die Frist also am 31. Dezember 2026.
Diese Pflicht gilt unabhängig vom Geschäftsergebnis, also auch bei Verlusten. Verstöße führen automatisch zu Ordnungsgeldverfahren, weshalb eine rechtzeitige Erstellung, Feststellung und Veröffentlichung des Abschlusses besonders wichtig ist.
Typische Fehler aus der Praxis
In der Praxis treten immer wieder ähnliche Fehler auf, die sich direkt auf das Jahresergebnis auswirken und nachträgliche Korrekturen erfordern. Besonders häufig zeigen sich:
- fehlende oder unvollständige Belege, die eine lückenlose Buchführung erschweren
- unklare Abgrenzung zwischen privaten und betrieblichen Ausgaben
- fehlerhafte zeitliche Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben zum Jahresende
- unsichere oder unzutreffende Bewertung von Forderungen, Vorräten oder Rückstellungen
- fehlende oder unzureichende Dokumentation einzelner Geschäftsvorfälle
Eine kontinuierliche Buchführung über das gesamte Jahr 2025 erleichtert den Jahresabschluss erheblich. Regelmäßige Kontenabstimmungen sorgen für Übersichtlichkeit und machen Abweichungen früh sichtbar. Eine klare Belegstruktur spart außerdem Zeit, wenn der Abschluss näher rückt. Viele Unternehmer befassen sich des Weiteren bereits vor dem Jahresende mit Investitionen, Abschreibungen oder Rückstellungen, denn diese Themen lassen sich entspannter bewerten, wenn sie nicht erst kurz vor Ablauf der Fristen aufgegriffen werden.
Externe Unterstützung im Jahresabschlussprozess
Die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater gehört für viele Betriebe zum gewohnten Ablauf. Sie gewährleistet eine fachlich korrekte Einordnung der Zahlen und die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben und Neuerungen.
Regelmäßige Gespräche helfen, offene Fragen frühzeitig zu klären und besonders bei besonderen Geschäftsvorfällen oder strukturellen Veränderungen im Unternehmen bietet die Unterstützung durch Fachleute zusätzliche Sicherheit und Transparenz im Jahresabschluss 2025.
Besonderheiten bei prüfungspflichtigen Unternehmen
Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften unterliegen zudem nach § 316 HGB einer gesetzlichen Abschlussprüfung. Der Prüfer benötigt vollständige und gut dokumentierte Unterlagen, denn Verzögerungen bei der Bereitstellung wirken sich unmittelbar auf den Zeitplan aus.
Eine klare Dokumentation aller wesentlichen Geschäftsvorfälle erleichtert damit neben der Prüfung auch die anschließende Offenlegung und die fristgerechte Abgabe aller steuerlichen Erklärungen.

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