Ein Verdacht geht um. Und die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft Mitteldeutschland (AbL) macht sie jetzt offiziell zum Thema: Kann es sein, dass die Ursache für die aktuell in Europa grassierende Vogelgrippe nicht die Wildvogelzüge sind, sondern diese Ursache in der hiesigen Massentierhaltung zu suchen ist?

„Die im Zusammenhang mit dem Auftreten der Vogelgrippe nun schon zum wiederholten Male fast flächendeckend angeordnete Aufstallungspflicht für Freilandgeflügel hat verheerende Auswirkungen auf die bäuerliche Nutzgeflügelhaltung“, betont Reiko Wöllert, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft Mitteldeutschland (AbL). „Trotz der Schärfe solcher Maßnahmen ist es in der Vergangenheit nicht gelungen, einen erneuten Ausbruch in Deutschland zu verhindern. Wir haben daher einige Zweifel an der Wirksamkeit der generellen Aufstallungspflicht.“

Schon im November, als die Vogelseuche scheinbar überall in Deutschland zugleich auftrat, hatte der NABU bezweifelt, dass die seit Jahren immer wieder gern wiederholte These, die Vogelseuche würde durch Wildvögel aus Russland eingeschleppt, in dieser Art stimmt.

„Reflexartig weisen offizielle Stellen auf die Verbreitung des Virus durch ziehende Wildvögel und die damit einhergehende Gefährdung für kommerzielle Geflügelhaltungen hin. Die Rolle des internationalen Handels mit Hausgeflügel und der Entsorgung von Abfallstoffen aus der Massentierhaltung bei der Entstehung und Verbreitung der Geflügelpest und die daraus resultierende Gefahr für Wildvogelbestände wird dabei häufig verdrängt“, hatte der NABU angemerkt. Und darauf hingewiesen, dass das hochpathogene Virus in der Regel sehr schnell wieder aus den Wildvogelbeständen verschwindet. In freier Wildbahn hält sich das ursprünglich aus menschlicher Nutztierhaltung stammende Vogelgrippevirus einfach nicht lange genug, um quasi – so lautet ja die These – im fernen Russland zu überdauern, um dann im Herbst mit den Wildvogelzügen nach Europa zu kommen.

„Der NABU weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass eine Ansteckung von Wildvögeln durch Hausgeflügel wesentlich wahrscheinlicher ist als der umgekehrte Weg“, stellte der NABU fest. „Das Virus trat in Europa in Hausgeflügelbeständen lange Zeit ausschließlich in eigentlich hermetisch abgeschlossenen großen Betrieben und erst zuletzt auch in kleineren und mit Wildvögeln eher in Kontakt stehenden Freilandbeständen auf. Zudem ist es viel wahrscheinlicher, dass Wasservögel mit nicht ordnungsgemäß entsorgten Abfallprodukten der Geflügelwirtschaft (Eintrag von Geflügelkot oder -Kadavern in Gewässer) in Kontakt kommen, als dass infizierte Wasservögel – wie im aktuellen Fall für Rast und Nahrungssuche an tiefere Gewässer gebundene Reiherenten – Zugang zu Intensivmastbetrieben haben.“

Auch Animal Rights Watch hinterfragte die seit 2006 immer wieder vom Friedrich-Löffler-Institut verbreitete These vom Eintrag durch Wildvögel.

„Das Friedrich-Löffler-Institut setzt seit 2006 blind auf die Theorie, dass Wildvögel als Krankheits-Überträger das Virus von Asien nach Europa und innerhalb Europas verbreiten. Diese Theorie wird von unabhängigen Experten jedoch als unschlüssig eingestuft. Denn sie kann weder die Verbreitungswege der Vogelgrippe erklären noch die Frage beantworten, wie die Erreger in geschlossene Ställe gelangen. Tatsächlich müssen ganz andere Mechanismen eine Rolle spielen. Das bestätigen auf Anfrage auch Fachleute aus maßgeblichen Behörden“, so die Tierrechtsorganisation.

Und die immer neuen Fälle von verendeten Wildvögeln, die derzeit auch wieder aus der Region Leipzig gemeldet werden, deuten darauf hin, dass die Vermutung des NABU wohl stimmen kann: dass nicht die ziehenden Wildvögel Ursache für das Auftreten der Seuche sind, sondern die Wildvögel selbst sich erst hier vor Ort anstecken.

Animal Rights Watch: „Aufgrund der mehrtägigen Inkubationszeit bleibt etwa eine Infektion mit hochpathogenen Viren unentdeckt, wenn sie eine Herde erst kurz vor dem Ende der Mastperiode befällt. Die infizierten Tiere landen unerkannt im Schlachthof und in den Tiefkühltruhen, ihr Kot landet mitsamt den pathogenen Keimen auf den Feldern, von wo sich die Viren weiter durch Wildvögel verbreiten oder über das dort angebaute Futter im nächsten Stall landen. Angesichts der kurzen, nur etwa 30-tägigen Mastperiode von Hühnern und einer Inkubationszeit von zwei Tagen bleibt rechnerisch jeder fünfzehnte Fall von Vogelgrippe unentdeckt.“

Doch wie schwer es ist, in die Black Box Massengeflügelhaltung zu schauen, das erleben Abgeordnete im Sächsischen Landtag immer wieder. So wie es dem grünen Landtagsabgeordneten Wolfram Günther ging, als er 2014 einmal genauer nach den Kontrollen in der Geflügelanlage Doberschwitz (nahe Grimma) fragte. Er ging davon aus, dass diese Junghennenaufzucht mit über 38.000 Tieren regelmäßig von Veterinärärzten besucht und auch die Todesursachen in der Anlage protokolliert werden.

Aber Verbraucherministerin Barbara Klepsch (CDU) wich der Antwort einfach aus und verwies darauf, dass dafür die Behörden vor Ort zuständig seien, das ginge die Staatsregierung also nichts an. Eine Untersuchungspflicht für den Tierarzt bestehe auch erst, wenn binnen 24 Stunden mehr als 2 Prozent des Bestandes sterben würden.

Es besteht also gar keine Kontrolle. Der Freistaat weiß nicht, was in diesen großen Anlagen passiert. Denn wenn jede Woche zwischen 600 und 1.000 verendeter Tiere aus der Anlage in Doberschwitz an den Zweckverband Tierkörperbeseitigung überstellt werden, dann bleibt das ja rein rechnerisch unter der 2-Prozent-Marke.

Und mit unangemeldeten tierschutzrechtlichen Kontrollen müssen die Massentierhalter auch nicht unbedingt rechnen. Ganze 35 tierschutzrechtliche Kontrollen gab es 2015 in sächsischen Geflügelbetrieben, 32 davon waren angemeldet. Verstöße wurden keine festgestellt.

Im Dezember 2016 berichtete bereits die Sendung “Quer” im Bayrischen Rundfunk. Video: Quer auf Youtube

Verständlich, dass ein alternativer Bauernverband wie die AbL die üblichen Erklärungen nicht glaubt und eine Veränderung in der Landwirtschaft fordert, die die anonyme Massentierhaltung in geschlossenen Anlagen beendet und sich wirklich einmal mit den Quellen für das immer neue Auftreten der Vogelgrippe beschäftigt.

„Die gesellschaftlich gewünschte und aus Tierschutzgründen absolut sinnvolle Freilandhaltung von Geflügel ist aber kaum noch möglich, wenn die Bäuerinnen und Bauern alljährlich bangen müssen, ihr Geflügel wieder in Ställe sperren zu müssen. Einige Betriebe haben deshalb die Geflügelhaltung schon aufgegeben – das darf nicht sein“, kritisiert Reiko Wöllert.

Die AbL fordert die zuständigen Ministerinnen und Minister auf, sich bei der Ursachensuche nicht auf die Übertragung durch Wildvögel zu beschränken, sondern auch den Beitrag der vielen Transporte zwischen den verschiedenen Stufen der industriell organisierten Geflügelwirtschaft genau unter die Lupe zu nehmen. Dazu hat die AbL einen Brief mit zwölf deutlichen Fragen an den Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Christian Schmidt, geschrieben.

„Um zu einer wirksamen Seuchenprävention zu kommen, müssen die Ursachen und Verbreitungswege der Krankheit vorurteilsfrei analysiert werden und dementsprechende Maßnahmen ergriffen werden“, sagt Wöllert dazu.

Denn mit Mutmaßungen kommt man der Seuche nicht bei. Und man räumt damit den Verdacht nicht aus, dass die eigentliche Quelle für die immer wieder auftretenden Fälle die heimischen Massenbetriebe sind, in deren Beständen der pathogene Keim beste Übertragungsmöglichkeiten findet.

Wolfram Günthers (Grüne) Anfrage zur Geflügelhaltung Doberschwitz. Drs. 428

Wolfram Günthers Anfrage zu Strukturen der Geflügelhaltung in Sachsen. Drs. 77_202

Der Brief der AbL an Bundesminister Christian Schmidt.

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